Title: Abmahnung
Author: RegioHelden
Published: 25. Januar 2021
Last modified: 7. Februar 2024

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# Anwalt Abmahnung –  Rechtsanwältin Catharina Menzel

Die Abmahnung hat eine große Relevanz im Arbeitsleben, ist jedoch nicht ausdrücklich
gesetzlich geregelt. In der Praxis wird sie ausgesprochen, wenn ein Arbeitnehmer
oder eine Arbeitnehmerin seine bzw. ihre **im Arbeitsvertrag geregelten Pflichten
verletzt**. Betroffene können unter bestimmten Bedingungen dagegen vorgehen. **Rechtsanwältin
Catharina Menzel** verhilft Mandanten und Mandantinnen in München zu ihrem Recht
und findet eine kostengünstige sowie praktische Lösung.

## **Was ist eine Abmahnung im arbeitsrechtlichen Sinne?**

Bei der Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten kann der Arbeitgeber bzw. 
die Arbeitgeberin eine Abmahnung aussprechen. Das ist nicht nur dann der Fall, wenn
die **Arbeitsleistung nicht ausreicht**, sondern auch, wenn andere Voraussetzungen
nicht gegeben sind, die die Arbeit beeinflussen, darunter:

 * Pünktlichkeit
 * Umgang mit Kollegen und Kolleginnen
 * Umgang mit Materialien und Maschinen
 * Arbeitsbekleidung

Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin hat zwei verschiedene Möglichkeiten, gegen
die Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflicht vorzugehen. Er kann den Arbeitnehmer
oder die Arbeitnehmerin **formlos ermahnen** oder **eine formale Abmahnung** aussprechen.
Beide Bedingungen verfolgen den Zweck einer **Warnung** und beinhalten gleichzeitig
die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin **sein bzw. ihr Verhalten
ändert**. Trotzdem ist eine Abmahnung unangenehm und in manchen Fällen auch nicht
gerechtfertigt.

Machen Sie Ihre Rechte geltend und melden Sie sich am besten bei uns!
Tel.: [089 - 549 153 0](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/abmahnung-muenchen/+49895491530?output_format=md)

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## **Warum sollte ich einen Rechtsbeistand einschalten, wenn ich eine Abmahnung erhalte?**

Problematisch ist eine Abmahnung für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, wenn sie
formal ausgesprochen wurde und weitere **Pflichtverstöße** erfolgen, die eine **
Kündigung** nach sich ziehen. Die Abmahnung verweist darauf, dass die Kündigung **
berechtigt** ist und die Problematik bereits **länger** besteht. Für sich ist eine
Abmahnung vergleichbar mit der „gelben Karte“ beim Fußball. Sie ist die letzte Warnung
und gleichzeitig **kündigungsvorbereitend**.

Unter diesen Umständen ist eine professionelle **Rechtsberatung** empfehlenswert.
Kontaktieren Sie die Kanzlei von **Rechtsanwältin Catharina Menzel** in München 
für eine umfassende Beratung und Ersteinschätzung der Situation.

## **Wie ist die Abmahnung im Arbeitsrecht geregelt?**

Im [Arbeitsrecht](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/arbeitsrecht-muenchen/)
ist die Abmahnung für eine verhaltensbedingte **fristlose Kündigung** im **Paragrafen
314 Absatz 2 BGB** geregelt. Sie ergibt sich aus dem **Verhältnismäßigkeitsgrundsatz**
und ist gleichfalls im Arbeitsrecht auf eine ordentliche und **fristgerechte Kündigung**
anwendbar. Sie hat dabei die Funktionen:

 * der Dokumentation
 * des Hinweises
 * der Warnung und Androhung

## **Wann ist die Abmahnung berechtigt?**

Durch den Kontakt mit einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin ist eine gründliche
Überprüfung des Arbeitsverhältnisses möglich, ebenso lässt sich herausfinden, ob
die Abmahnung berechtigt ist. Zulässig bleibt sie, wenn deutliche **Verhaltens- 
und Leistungsmängel** vorliegen und auch vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin 
nachgewiesen werden können. 

Oft ist das der Fall, wenn man bereitgestellte Materialien beschädigt, Mitarbeiter
oder Mitarbeiterinnen oder den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin beleidigt, alkoholisiert
zur Arbeit erscheint, während der Arbeitszeit rauchen geht, einen Diebstahl oder
andere Verstöße begeht. Berechtigung besteht, wenn man der **Arbeit unentschuldigt
fernbleibt** oder wiederholt **vortäuscht, krank zu sein**. Auch ständiges Zuspätkommen
kann eine Abmahnung nach sich ziehen. Gleiches gilt für sexuelle Belästigung.

## **Wie kann ich als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin gegen eine Abmahnung vorgehen?**

Ist die Abmahnung nicht berechtigt, können Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mithilfe
eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin verlangen, dass sie **aus der Personalakte
entfernt **wird. Ist sie dagegen berechtigt, kann man mit einem Rechtsbeistand für
Arbeitsrecht eine **Gegendarstellung** versuchen. 

Es ist wichtig, nicht emotional zu reagieren und damit die Situation und Lage zu
verschlimmern. Besser ist die **Vertretung durch einen Anwalt oder eine Anwältin**,
der bzw. die das Abmahnschreiben professionell prüft und die notwendigen Schritte
einleitet. Rechtsanwältin Menzel berät Sie gerne erste einmal diskret im Hintergrund,
ohne gegenüber dem Arbeitgeber (bzw. der Arbeitgeberin) persönlich in Erscheinung
zu treten. Entscheiden Sie sich für den Kontakt mit unserer Kanzlei in München, 
steht Ihnen **Rechtsanwältin Catharina Menzel** für Ihre Fragen zur Verfügung.

## Fazit

Unabhängig davon, warum die Abmahnung ausgesprochen wird, ist es wichtig, diese **
sorgfältig zu prüfen** und am besten in die Hand eines **erfahrenen Rechtsanwalts
bzw. einer Rechtsanwältin **zu legen. Dieser oder diese kann entscheiden, ob berechtigte
Gründe vorliegen oder ob gegen die Abmahnung vorgegangen werden kann.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin in unserer Kanzlei in München:
Tel.: [089 - 549 153 0](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/abmahnung-muenchen/+49895491530?output_format=md)

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Anwältin für Vertragsrecht und ArbeitsrechtSeit 15 Jahren selbständige
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Rechtsanwältin Catharina Menzel
Sophienstraße 380333 München

**Rechtsanwältin Catharina Menzel** hat sich 2007 mit Ihrer Kanzlei in **München**
selbstständig gemacht. Gerade in einer Metropole wie der bayerischen Landeshauptstadt,
wo eine Vielzahl von Menschen zusammenkommt, sind rechtliche Konflikte vorprogrammiert.
Der Wirtschaftsstandort generiert täglich unzählige Arbeits-, Miet- und Kaufverträge,
die gestaltet und überprüft werden müssen. Auch in der Münchner Gründerszene kann
so manches Start-up rechtlichen Rat gebrauchen. Deshalb befasst sich Rechtsanwältin
Catharina Menzel mit den Schwerpunktthemen **[Vertragsrecht](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/?output_format=md)**,
Unternehmer- und **[Gesellschaftsrecht](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/gesellschaftsrecht/?output_format=md)**,
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Damit ist sie Ansprechpartnerin für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, Gründer und
Gründerinnen, Mieter und Mieterinnen, Online-Shop-Betreibende und viele weitere 
Privatpersonen und Gewerbetreibende. Die persönliche und individuelle Betreuung 
von der Erstberatung bis hin zum Gerichtstermin steht immer an oberster Stelle. 
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