Title: Arbeitsvertrag
Published: 12. Mai 2021
Last modified: 7. Februar 2024

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# Ihre Rechtsanwältin für Arbeitsverträge in München – Catharina Menzel

Ein erfolgreiches Arbeitsverhältnis entsteht zwischen Arbeitgeberinnen / Arbeitgeber
und Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer durch das **Aufsetzen eines Arbeitsvertrags**.
Er bildet die Basis, um alle **Rechte und Pflichten gemäß **[**Arbeitsrecht**](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/arbeitsrecht-muenchen/?output_format=md)
zu vereinbaren und ist daher für beide Parteien wichtig.
Der Arbeitsvertrag enthält
grundlegende Inhalte, die im **Nachweisgesetz** festgelegt sind, und weitere, die
zwischen Arbeitgeberin / Arbeitgeber und Arbeitnehmerin / Arbeitnehmer genau definiert
werden. Damit ist der Arbeitsvertrag die rechtliche Grundlage für jedes Arbeitsverhältnis.
Trotzdem gibt es **keine juristische bindende Form**. Das erfordert den genaueren
Blick eines Rechtsanwalts / einer Rechtsanwältin in den Vertrag.

## Warum sollte man einen Arbeitsvertrag anwaltlich prüfen lassen?

Ein Arbeitsvertrag unterliegt der **Vertragsfreiheit**, die lediglich dann eingeschränkt
ist, wenn für eine Seite durch die festgelegten Vereinbarungen **starke Benachteiligungen**
entstehen. Arbeitsverträge sind juristisch nicht gebunden und erfordern eine **schriftliche
Fixierung** der **wesentlichen Vertragspunkte**. Nach dem Aufsetzen wird der Vertrag
von beiden Vertragspartnerinnen oder Vertragspartnern unterzeichnet.

Die Grenzen der freien Gestaltung des Vertrags bestimmen das **Gesetzesrecht**, 
das **Tarifvertragsrecht** und verschiedene **Betriebsvereinbarungen**. Angestrebt
wird in der Regel, dass ein reibungsloses Arbeitsverhältnis möglich ist. Arbeitgeberinnen/
Arbeitgeber dürfen jedoch den Lohn, den Urlaubsanspruch oder Regelungen zur Tätigkeit**
frei bestimmen**, solange sie nicht gegen das Gesetz verstoßen. Das kann Klauseln
beinhalten, die das Arbeiternehmerrecht einschränken.
Es gilt entsprechend, **den
Inhalt und die Klauseln zu prüfen** und sich vor solchen Bedingungen zu schützen.
Genauso sollte geprüft werden, ob wichtige Vertragsinhalte fehlen, die Vereinbarungen
auf dem neuesten Stand sind und ob der Arbeitsvertrag rechtlich gegen keine Regeln
verstößt. Da sich wenige Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer mit dem Vertragsrecht 
auskennen, ist das Hinzuziehen einer Anwältin / eines Anwalts empfehlenswert. **
Rechtsanwältin Catharina Menzel** in München steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Vereinbaren Sie mit unserer Kanzlei einen ersten Termin und nehmen Sie Kontakt mit
uns auf. Wir freuen uns, Sie als Mandantin / Mandant kennenzulernen. Auch Unternehmen
zu wirtschaftlichen Rechtsfragen sind herzlich willkommen.

![Rechtsanwaeltin catharina menzel handschuetteln arbeitsvertrag muenchen](https://
www.rae-menzel-vertragsrecht.de/wp-content/uploads/sites/5909/2021/08/rechtsanwaeltin-
catharina-menzel-handschuetteln-arbeitsvertrag-muenchen.jpg)

## Was muss ein Arbeitsvertrag enthalten?

Im Arbeitsvertrag werden verschiedene **Rechte und Pflichten** beider Parteien festgelegt.
Das betrifft beispielsweise die **Lohnauszahlung**, den **Anspruch auf Urlaub**,
die **Kündigungsfrist** oder die Regelung der **Überstunden**.

Zu den **Mindestanforderungen** nach dem Nachweisgesetz gehören:

 * Name und Anschrift von Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen
 * Beginn des Arbeitsverhältnisses und Dauer 
 * Art der Tätigkeit
 * Arbeitsort
 * Arbeitszeiten
 * Lohn (Höhe, Zusammensetzung und Fälligkeit des Arbeitsentgelts)
 * Kündigungsfristen 
 * Urlaubsanspruch 
 * Dienstvereinbarungen
 * Kollektivrechtliche Regelungen 
 * Unterschrift von Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen

Daneben gibt es weitere **betriebsrelevante Vereinbarungen**, darunter Regelungen
zur **Probezeit**, zu den **Überstunden**, zu **Einkommensregelungen im Krankheitsfall**
oder bei **unbefristeten Arbeitsverhältnissen**.

Durch den Arbeitsvertrag verpflichten sich Arbeitgeberinnen / Arbeitgeber, für die
erbrachte Arbeitsleistung ein Entgelt zu zahlen und unterliegen der **Fürsorgepflicht**.
Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer haben die Pflicht zur Erfüllung der vereinbarten
Vertragsleistungen und die **Treuepflicht**.
Bestimmte Vertragspunkte nehmen nicht
immer ausreichend die Interessen von Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer wahr. Daher
ist eine Prüfung durch einen Rechtsanwalt bzw. die **Rechtsanwältin Catharina Menzel
in München** für beide Parteien ratsam, um wichtige Klauseln hinzuzufügen und unnötige
zu vermeiden. Das betrifft besonders folgende Punkte.

**Tätigkeitsbeschreibung**

Die Art der Tätigkeit ist im Arbeitsvertrag nicht nur darauf beschränkt, eine Berufsbezeichnung
anzugeben, sondern sie umfasst eine exakte Formulierung der **Aufgaben**, der **
Position** und der **Befugnisse** von Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer. Eine anwaltliche
Prüfung ermöglicht den Ausschluss, dass keine Versetzungsrechte oder Weisungsklauseln
eingeschränkt sind.

**Lohnauszahlung und Arbeitsort**

Das Arbeitsentgelt wird in der Regel bereits bei der Einstellung festgelegt. Dabei
muss der **Lohn** in seiner Höhe im Vertrag angegeben werden, ebenso mögliche **
Sonderzahlungen**. Der Vertrag enthält gleichfalls das genaue **Datum der Lohnauszahlung**.

Der **Arbeitsort** wird im Arbeitsvertrag darum genau benannt, weil hier nachteilige
Versetzungsklauseln ausgeschlossen werden können. Das verhindert bei einer Prüfung
durch einen Rechtsanwalt bzw. die **Rechtsanwältin Catharina Menzel in München**,
dass Arbeitgeberinnen / Arbeitgeber die Angestellten landesweit einsetzen oder sogar
zu einem Umzug zwingen.

**Arbeitszeit und Vertragsdauer**

Gesetzlich festgelegt ist, dass die Arbeitszeit für eine Vollzeitangestellte oder
einen Vollzeitangestellten **40 Stunden die Woche** beträgt. Diese Arbeitszeit darf
nicht überschritten werden. Die Prüfung des Arbeitsvertrags durch eine Anwältin /
einen Anwalt hilft dabei, unnötige **Mehrarbeit** ausschließen zu können. Das ist
dann der Fall, wenn im Vertrag steht, dass die Arbeitszeit nach betrieblichen Erfordernissen
bestimmt ist.

Vorgaben betreffen ebenfalls die Regelung der **Überstunden**. Ungünstig ist für
Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer, wenn vertraglich vereinbart wird, dass Überstunden
bereits mit dem festgelegten Gehalt abgegolten sind.
Die **Vertragsdauer** muss 
in einem Arbeitsvertrag genau definiert sein. Das gilt besonders für **befristete
Arbeitsverhältnisse**. Zudem ist wichtig, inwiefern der Vertrag an einen Sachgrund
gebunden ist, darunter bei Krankheit oder Schwangerschaft, oder ob ein Arbeitsvertrag
verlängert werden kann.

## Was gehört nicht in einen Arbeitsvertrag und welche nachteiligen Klauseln gibt es?

Mit der Prüfung des Arbeitsvertrags durch eine Anwältin / einen Anwalt können nachteilige
oder sogar unzulässige Klauseln ausgeschlossen werden. Das betrifft besonders:

 * Den Arbeitsschutz
 * Die Arbeitszeit 
 * Regelungen für Behinderte 
 * Das Gleichbehandlungsgesetz 
 * Die guten Sitten

Nachteilig sind **Ausschluss- oder Versetzungsklauseln**. Erstere regeln die Ansprüche
innerhalb einer bestimmten **Frist**, die ansonsten verfallen. Versetzungsklauseln
berechtigen Arbeitgeberinnen / Arbeitgeber dazu, Angestellte aufzufordern, den Wohnort
zu wechseln oder in eine andere Abteilung versetzt zu werden. Ist dazu die Klausel
nicht eindeutig formuliert, ist sie **nicht zulässig**.

Damit ein Arbeitsverhältnis nicht vor Gericht endet, ist die Prüfung des Vertrags
entscheidend. Die **Rechtsanwältin Catharina Menzel **in München hilft darüber hinaus
Arbeitnehmerinnen /Arbeitnehmer dabei, alle Klauseln zu prüfen, einen Vertrag anzufechten,
vorteilhafte Änderungen aufzuzeigen oder bestimmte Punkte im Vertrag zu revidieren.
Auch eine Verhandlung mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin kann dazugehören.

Nachteilig sind beispielsweise Verpflichtungen zur **Geheimhaltung** und in Hinblick
auf das **Wettbewerbsverbot**. Das kann nach sich ziehen, dass Arbeitnehmerinnen/
Arbeitnehmer auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die erworbenen Fähigkeiten
nicht nutzen dürfen. Auch das Thema Kündigungsschutzklage ist in manchen Fällen 
abzuwägen. Vereinbaren Sie mit unserer Kanzlei einen Termin, um sich ausführlich
beraten zu lassen und ihre Fragen zu klären.

## Warum sollten auch Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen den Arbeitsvertrag prüfen lassen?

Nicht nur für Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer, auch für Arbeitgeberinnen / Arbeitgeber
ist die Prüfung eines Arbeitsvertrags sinnvoll. Das kann **vor der Unterzeichnung
oder danach** sein.
Viele Arbeitgeberinnen / Arbeitgeber greifen beim Aufsetzen 
eines Arbeitsvertrags auf Mustervorlagen zurück. Diese entsprechen jedoch nicht 
immer den aktuellen Richtlinien und sollten daraufhin geprüft werden, **ob sie auf
dem neuesten Stand** sind und Angestellte nicht benachteiligen. Ungünstige Klauseln
können finanzielle Nachteile bewirken. Ein Anwalt oder eine Anwältin hilft darüber
hinaus auch bei der **Erstellung von Arbeitsvertragsvorlagen** oder um diese so 
aufzusetzen, dass sie für beide Parteien inhaltlich verständlich sind, um mögliche
Konflikte zu vermeiden.

## Fazit

Der Arbeitsvertrag** regelt Rechte und Pflichte**n für beide Parteien, sodass beide
daran interessiert sind, dass alles stimmt und ein **Vertrauens-basierendes Arbeitsverhältnis**
möglich ist. Da hier viel Gestaltungsfreiraum vorhanden ist, hilft die Prüfung des
Vertrags dabei, unwirksame oder nachteilige Klauseln auszuschließen. Kommen Sie 
in unserer Kanzlei vorbei oder nehmen Sie per Telefon oder E-Mail Kontakt mit uns
auf. Wir kümmern uns um unsere Mandantinnen und Mandanten.

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Anwältin für Vertragsrecht und ArbeitsrechtSeit 15 Jahren selbständige
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Rechtsanwältin Catharina Menzel
Sophienstraße 380333 München

**Rechtsanwältin Catharina Menzel** hat sich 2007 mit Ihrer Kanzlei in **München**
selbstständig gemacht. Gerade in einer Metropole wie der bayerischen Landeshauptstadt,
wo eine Vielzahl von Menschen zusammenkommt, sind rechtliche Konflikte vorprogrammiert.
Der Wirtschaftsstandort generiert täglich unzählige Arbeits-, Miet- und Kaufverträge,
die gestaltet und überprüft werden müssen. Auch in der Münchner Gründerszene kann
so manches Start-up rechtlichen Rat gebrauchen. Deshalb befasst sich Rechtsanwältin
Catharina Menzel mit den Schwerpunktthemen **[Vertragsrecht](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/?output_format=md)**,
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von der Erstberatung bis hin zum Gerichtstermin steht immer an oberster Stelle. 
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