Title: Wie muss ein Arbeitszeugnis aussehen?
Author: RegioHelden
Published: 24. September 2024
Last modified: 19. März 2026

---

# Wie muss ein Arbeitszeugnis aussehen?

 Veröffentlicht am 24. September 202419. März 2026

Bei **Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden** geht es oft um
die Thematik eines ordnungsgemäßen Arbeitszeugnisses: Entweder wird ein solches 
trotz Antrag des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gar nicht erst ausgestellt
oder es erfüllt nicht die** vorgegebenen formellen oder inhaltlichen Anforderungen**.
Doch welche Vorgaben sieht das Gesetz überhaupt vor? Und wie kann ein Anspruch auf
ein ordnungsgemäßes Arbeitszeugnis wirksam geltend gemacht werden? Dies und mehr
erklärt Ihnen **Rechtsanwältin Catharina Menzel** als [Anwalt für Arbeitszeugnisse](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/arbeitsrecht-muenchen/?output_format=md)
im folgenden Beitrag. 

---

![Wie muss ein Arbeitszeugnis aussehen?](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/
wp-content/uploads/sites/5909/2024/09/arbeitszeugnis-2-1024x679.jpg)

Stockfotos-MG – stock.adobe.com

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/arbeitszeugnis-vorgaben/?output_format=md#wichtigste-in-kuerze)
 2. [Formelle Anforderungen an ein Arbeitszeugnis](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/arbeitszeugnis-vorgaben/?output_format=md#formelle-anforderungen-arbeitszeugnis)
 3. [Was ist inhaltlich erlaubt? ](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/arbeitszeugnis-vorgaben/?output_format=md#inhaltlich-erlaubt)
 4. [Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Arbeitszeugnis](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/arbeitszeugnis-vorgaben/?output_format=md#anspruch-ordnungsgemaesses-arbeitszeugnis)
 5. [Fazit](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/arbeitszeugnis-vorgaben/?output_format=md#fazit)

---

## Das Wichtigste in Kürze

 * Ein Arbeitszeugnis muss schriftlich erfolgen und formell korrekt sein. 
 * Inhaltlich muss es alle wichtigen Daten und – je nach Art des Zeugnisses – eine
   detaillierte Beschreibung der Arbeitstätigkeit enthalten. 
 * Bei Weigerung oder fehlerhaftem Zeugnis kann der oder die Arbeitnehmende Klage
   erheben. 

---

## Formelle Anforderungen an ein Arbeitszeugnis

Mit dem Arbeitszeugnis stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin
eine **Bescheinigung über das Arbeitsverhältnis** aus. Grundsätzlich ist dabei zu
unterscheiden zwischen 

 * dem Zwischenzeugnis während eines laufenden Arbeitsverhältnisses,
 * einem vorläufigen Arbeitszeugnis kurz vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses,
 * und dem Endzeugnis, das der oder die Arbeitnehmende nach dem Ende der Beschäftigung
   erhält. 

In jedem Fall hat ein Arbeitszeugnis **schriftlich** zu erfolgen. Ein elektronisches
Arbeitszeugnis, z. B. per E-Mail, ist daher unzulässig. Zudem muss zwingend eine**
Unterschrift** durch den Arbeitgeber bzw. dessen Stellvertretung vorhanden sein.
Ein Arbeitszeugnis sollte auch optisch tadellos sein: Bestenfalls sollte es auf 
dickerem Papier gedruckt werden, welches den **Firmenbriefkopf** enthält. Es sollte
sauber und ohne Flecken oder Ausbesserungen sein. Unzulässig sind auch geheime Zeichen
oder Ähnliches auf dem Dokument. 

---

## Was ist inhaltlich erlaubt? 

Hinsichtlich des Inhalts hat das Arbeitszeugnis vor allem die folgenden Daten zu
enthalten: 

 * den vollständigen und korrekten Namen des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin
 * die Daten des Arbeitgebers bzw. dessen Unternehmen
 * die genaue Dauer des Arbeitsverhältnisses
 * eine möglichst ausführliche Beschreibung der Tätigkeiten und Aufgabenbereiche

Handelt es sich um ein **einfaches Zeugnis**, reichen die vorangehenden Ausführungen
aus, um die inhaltlichen Anforderungen zu erfüllen. Verlangt der oder die Arbeitnehmende
jedoch ein **qualifiziertes Arbeitszeugnis**, muss darin eine detaillierte Bewertung
über die Leistung und das Verhalten des oder der Angestellten enthalten sein. 

---

## Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis ist für Arbeitnehmer und -innen essentiell, wenn es um die Bewerbung
für eine neue Stelle geht. Daher hat der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin grundsätzlich
ein **Recht auf Erteilung eines fehlerfreien Arbeitszeugnisses** im Fall einer Kündigung.
Dies umfasst sowohl formelle als auch inhaltliche Fehler. Hinsichtlich des Inhalts
kommt es jedoch darauf an, ob es sich um einen **bedeutenden Fehler **handelt. Unbedeutende
Fehler sind laut Arbeitsgericht meist nicht so erheblich, sodass sich daraus kein
Anspruch auf Korrektur ergibt. 

Allerdings muss der oder die Arbeitnehmende, um das Recht auf ein Arbeitszeugnis
geltend zu machen, ausdrücklich bei seinem Arbeitgeber danach verlangen. Sollte 
der Arbeitgeber sich weigern, ein Arbeitszeugnis auszustellen, kann der Arbeitnehmer
oder die Arbeitnehmerin vor dem **Arbeitsgericht** Klage auf Ausstellung eines solchen
erheben. Gerne unterstützen wir Sie dabei und vertreten Ihre Interessen **gerichtlich
und außergerichtlich**.

---

## Fazit

Arbeitnehmer und -innen haben – spätestens im Fall einer Kündigung – ein Anrecht
auf **Erteilung eines Arbeitszeugnisses**. Dabei hat der Arbeitgeber die genannten****
formellen und inhaltlichen Erfordernisse zu erfüllen. Weigert er sich oder stellt
er ein fehlerhaftes Arbeitszeugnis aus, bleibt dem oder der Arbeitnehmenden der 
Klageweg. Rechtsanwältin Catharina Menzel berät und informiert Sie gerne über Ihre
Möglichkeiten.

## Beitragsnavigation

[Mobbing am Arbeitsplatz: Welche Rechte habe ich?](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/mobbing-am-arbeitsplatz/)

[Urlaubsanspruch: Welche Rechte habe ich?](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/urlaubsanspruch-rechte/)