Title: Aufhebungsvertrag – Inhalt, Regeln, Konsequenzen
Author: RegioHelden
Published: 17. Februar 2020
Last modified: 7. Februar 2024

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# Aufhebungsvertrag – Inhalt, Regeln, Konsequenzen

 Veröffentlicht am 17. Februar 20207. Februar 2024

## Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein **Aufhebungsvertrag** kommt dann zum Einsatz, wenn Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin
und Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin sich auf die **Aufhebung eines Arbeitsvertrags**
einigen. Das bedeutet, dass die arbeitgebende Partei nicht einfach Ihren Vertrag
aufheben kann, sondern dass Sie als arbeitnehmende Person maßgeblich daran beteiligt
sind und diesen beeinflussen können.

Im Gegensatz zu einem Aufhebungsvertrag steht die **Kündigung**, welche **einseitig**
abgegeben werden kann und so das Arbeitsverhältnis beendet. Hat Ihr Arbeitgeber 
bzw. Ihre Arbeitgeberin Ihnen einen **vorgefertigten Aufhebungsvertrag **vorgelegt?
Droht er bzw. sie mit einer Kündigung, wenn Sie diesen nicht unterschreiben?

Wir vom Rechtsanwaltsbüro Catharina Menzel sind in einem solchen oder ähnlichen 
Fall** Ihr Ansprechpartner für [Vertragsrecht](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/?output_format=md)**.
Es ist wichtig, dass Sie in einem solchen Sachverhalt auf uns zukommen, denn was
Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin hier tut, ist nicht rechtens und kann bestenfalls
nachverhandelt werden.

In unserer Kanzlei in München prüfen wir gerne Ihren Vertrag, denn ein solcher birgt
auch Risiken, die es zu beachten gilt.

![Schreibmaschine mit Aufhebungsvertrag-Schriftzug](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.
de/wp-content/uploads/sites/5909/2021/08/aufhebungsvertrag-vertrag-catharina-menzel.
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## **Die Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrags**

**Für den Arbeitgeber** bzw. die Arbeitgeberin ergeben sich folgende Vorteile aus
einem Aufhebungsvertrag:

 * Der Kündigungsschutz des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin entfällt. So können
   zum Beispiel auch langjährige und ältere Mitarbeitende oder Schwerbehinderte 
   sowie Betriebsräte „gekündigt“ werden.
 * Es muss kein Grund für die Kündigung angegeben und auch der Betriebsrat nicht
   informiert werden.
 * Kündigungsfristen müssen nicht eingehalten werden.

Ein Nachteil für den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin kann sein, dass er oder 
sie** eine Abfindung **in nicht unbeträchtlicher Höhe an den Arbeitnehmer zahlen
muss.

**Für den Arbeitnehmer** bzw. die Arbeitnehmerin ergeben sich folgende Vorteile 
aus einem Aufhebungsvertrag:

 * Auch hier müssen Kündigungsfristen nicht eingehalten werden. Dies ist insbesondere
   dann interessant, wenn schon ein neuer Job in Aussicht steht.
 * Es kann im Aufhebungsvertrag vereinbart werden, dass ein gutes qualifiziertes
   Zeugnis ausgestellt wird.
 * Kommt der Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin, können Sie
   höchstwahrscheinlich eine Abfindung verlangen.

Die Nachteile für den Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin liegen darin, dass ein
Aufhebungsvertrag mit **Abfindung** den **Anspruch auf Arbeitslosengeld** **zunichtemacht**,
zumindest für eine gewisse Zeit. Außerdem kann die Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld
für einen gewissen Zeitraum sperren, da ein Aufhebungsvertrag auf freiwilliger Basis
erstellt wird.

## **Was gehört in einen Aufhebungsvertrag?**

Nach [§ 623 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__623.html) ist festgelegt,
dass ein Aufhebungsvertrag **zwingend schriftlich** erfolgen muss. Jegliche mündlichen
Vereinbarungen sind nicht zulässig. Auch ein Fax, das von beiden Parteien unterschrieben
wurde, reicht nicht aus.

Inhaltlich ist ein Aufhebungsvertrag freier. Wichtig ist, dass der **genaue Zeitpunkt**
enthalten ist, an dem das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird. Zusätzlich können Regelungen
zu z.B. ausstehenden Zahlungen, Resturlaub oder Abfindungszahlungen getroffen werden.
Auch übliche Klauseln, wie die **Ausgleichsklausel**, können ergänzt werden und 
sind im Regelfall sinnvoll.

## **Was sind die Konsequenzen eines Aufhebungsvertrags?**

Ein Aufhebungsvertrag hat im Prinzip **vier Konsequenzen**, besonders für den Arbeitnehmer
bzw. die Arbeitnehmerin:

### 1. Arbeitslosengeld:

Bevor Sie einen **Aufhebungsvertrag** abschließen, sollten Sie diesen bei der Agentur
für Arbeit vorlegen. Diese kann von Fall zu Fall eine **Sperrzeit** oder **Ruhezeit**
für das **Arbeitslosengeld** verhängen. Beachten Sie bestimmte Kriterien, die von
der Agentur für Arbeit aufgestellt wurden, können Sie die Sperrzeit umgehen. So 
vermeiden Sie Nachteile im Hinblick auf Ihre Sozialversicherung. Besonders die Absprache
mit Ihrem Anwalt oder Ihrer Anwältin ist hier ein wichtiger Schritt.

### 2. Arbeitszeugnis:

Bezüglich der **Beendigung des Arbeitsverhältnisses** muss ein **Arbeitszeugnis**
neutral formuliert sein. Dieses darf also nicht darauf verweisen, dass ein Aufhebungsvertrag
vorliegt. Achten Sie deshalb als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin auf die Formulierungen.
Schon während Ihrer Verhandlung können Sie den Inhalt und die Note des Arbeitszeugnisses
festlegen.

### 3. Steuerliche Abgaben:

**Abfindungen** können je nach Fall von steuerlicher Seite begünstigt sein. Die **
Rücksprache mit einem Steuerberater **oder einer Steuerberaterin ist hier der beste
Weg.

Sollten die genannten Punkte zutreffen, können Sie den Vertrag anfechten. Um auf
Nummer sicher zu gehen, sollten Sie sich spätestens jetzt an eine Fachanwältin oder
einen **Fachanwalt für Vertragsrecht **wenden. Die Rechtsanwaltskanzlei Catharina
Menzel betreut Mandantinnen wie Mandanten in sowie um München und beseitigt Fragen
und Unklarheiten rund um die Gültigkeit Ihrer Rechtsgeschäfte.

![Tisch auf dem ein Rechner, Münzstapel und ein Kugelschreiber liegen](https://www.
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