Title: Aufhebungsvertrag
Author: RegioHelden
Published: 25. Januar 2021
Last modified: 7. Februar 2024

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# Anwalt Aufhebungsvertrag – Rechtsanwältin Catharina Menzel

Ein **Aufhebungsvertrag** ist das rechtliche Gegenstück zu einem normalen Arbeitsvertrag.
Daher gelten auch hier gesetzliche Regelungen, die beachtet und eingehalten werden
müssen. Mit einer Beauftragung der Kanzlei von **Rechtsanwältin Catharina Menzel
in München** sind Sie auf der sicheren Seite. Wir prüfen und erstellen den Aufhebungsvertrag
nach gesetzlichen Vorschriften.

## **Was ist ein Aufhebungsvertrag und warum gibt es diesen?**

Ein Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag, der zwischen einem Arbeitgeber bzw. einer
Arbeitgeberin und einem Arbeitnehmer bzw. einer Arbeitnehmerin geschlossen wird.
Er hat den **Zweck**, durch **Übereinstimmung beider Parteien** zu regeln, **wann
das Arbeitsverhältnis beendet** werden soll. Entscheidend ist, dass sowohl der Arbeitnehmer
bzw. die Arbeitnehmerin als auch der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin einverstanden
sind und den Vertrag unterschreiben. Damit geben beide ihre Zustimmung und der Vertrag
ist arbeitsrechtlich gültig.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin in unserer Kanzlei in München:
Tel.: [089 - 549 153 0](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/aufhebungsvertrag-muenchen/+49895491530?output_format=md)

## **Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?**

Ein Aufhebungsvertrag unterscheidet sich von einer Kündigung dadurch, dass er **
schneller wirksam** wird und von vornherein die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses
festlegt. Die ansonsten üblichen **Kündigungsfristen** gelten **nicht**, wenn ein
Aufhebungsvertrag aufgesetzt wurde. 

Er ist dann sinnvoll, wenn die Beendigung schneller angestrebt wird, als es die 
Kündigung erlaubt. Auch bietet er sich an, wenn kein Interesse an der Fortführung
des Arbeitsverhältnisses besteht und wenn keine sozialrechtlichen Nachteile zu befürchten
sind. Kontaktieren Sie **Rechtsanwältin Catharina Menzel** in München für ein umfassendes
Erstgespräch und, falls nötig, die durchsetzungsstarke Vertretung Ihrer Interessen
als Mandant oder Mandantin.

![Junge Frau unterzeichnet Aufhebungsvertrag](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.
de/wp-content/uploads/sites/5909/2021/08/aufhebungsvertrag-catharina-menzel.jpg)

## **Führt ein Aufhebungsvertrag zu einer Sperrzeit des Arbeitslosengeldes?**

Die Freistellung nach einem kurzfristig festgesetzten Arbeitsverhältnis kann unter
Umständen eine **Sperrzeit** für das Arbeitslosengeld des Arbeitnehmers oder der
Arbeitnehmerin nach sich ziehen. Umgangen werden kann die Sperrzeit, wenn eine Kündigung
aus **Personen-bedingten Gründen** vorliegt. Gleiches gilt für Aufhebungsverträge.
Diese führen nicht mehr dazu, dass gegen den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin
eine Sperrzeit verhängt wird. Entscheidend ist hier, dass für den Aufhebungsvertrag
ein **wichtiger Grund** vorliegt.

## **Die Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrags im Überblick:**

Vorteile bringt das Schreiben eines Aufhebungsvertrag, wenn **lange Kündigungsfristen****
umgangen **werden sollen oder die Aussicht auf einen besseren Job besteht. Weiterhin
bietet sich ein Aufhebungsvertrag an, wenn:

 * Aussicht auf den Anspruch einer **Abfindung** besteht 
 * eine **verhaltensbedingte Kündigung** umgangen werden soll

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen entscheiden sich für das Zustimmen in einen Aufhebungsvertrag**
freiwillig** und können die Bedingungen, die im Vertrag vereinbart werden, günstig**
mitbestimmen**.

Mit einem Aufhebungsvertrag gelten die üblichen Kündigungsbedingungen nicht mehr.
Das bedeutet, dass für den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin **wichtige Rechte
wegfallen**, auf die er oder sie freiwillig mit der Unterschrift verzichtet. Dadurch
können folgende Nachteile entstehen:

 * keine Kündigungsfrist
 * kein Kündigungsschutz
 * kein Betriebsrat

## Aufhebungsvertrag erstellen – diese Punkte müssen beachtet werden

Damit Sie beim Schreiben eines Aufhebungsvertrags die negativen Folgen Ihrer Kündigung
so weit als möglich umgehen und gleichzeitig die Vorteile in Anspruch nehmen, sollten
Sie Ihren Aufhebungsvertrag und das Arbeitszeugnis zusammen **mit einem Rechtsbeistand
aufsetzen** oder prüfen lassen. Denn durch das eigenständige Aufsetzen des Vertrags
laufen Sie große Gefahr, dass Sie nicht alle relevanten Interessen berücksichtigen
und so die genannten Nachteile in Kauf nehmen müssen.

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Catharina Menzel in München, damit Sie die genauen
Umstände der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die Konflikte zwischen Ihnen als
Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin und Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin 
darlegen können. So lässt sich ein **passendes Muster eines Aufhebungsvertrags**
und eines Arbeitszeugnisses schreiben, mit dem die Gegenpartei konfrontiert wird.
Beim Erstellen aller relevanten Dokumente werden **Ihre Interessen vollumfänglich
berücksichtigt** und unterstützt. Zudem können Sie alle weiteren Schritte im Zuge
eines drohenden Rechtsstreits klären und auch alle weitere Kommunikation mit Ihrem
Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin** **an Rechtsanwältin Catharina Menzel übergeben.

Lassen Sie sich bei der Erstellung des Musters professionell beraten. Denn so haben
Sie stets den vollen Überblick über Ihre Möglichkeiten und **vermeiden Fehler**,
die sich beinahe unumgänglich beim Schreiben der Dokumente als Laie einschleichen
können.

## **Warum sollte ein Aufhebungsvertrag durch einen Rechtsbeistand aufgesetzt oder geprüft werden?**

Der Aufhebungsvertrag muss **schriftlich** **aufgesetzt **werden und als Dokument
die Regelungen und Angaben laut Paragraf 126 Absatz 2 BGB enthalten. Gründe für 
den Aufhebungsvertrag sind in der Regel betriebsbedingt und um sich vor Kündigungsklagen
zu schützen. Hilfreich ist es, wenn arbeitgebende Unternehmen dem Arbeitnehmer bzw.
der Arbeitnehmerin mit der Zustimmung des Vertrags **eine Abfindung zusprechen**.
Ein Anwalt oder eine Anwältin für [Arbeitsrecht in München](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/arbeitsrecht-muenchen/)
kann Sie in diesem Fall professionell beraten.

Für den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin wiederum bietet sich der Aufhebungsvertrag
dann an, wenn ein **besserer Job** in Aussicht steht, der **günstigere Konditionen**
bietet. Damit der im Vertrag enthaltene Inhalt für beide Parteien zufriedenstellend
aufgesetzt wird, ist die Hilfe durch einen Anwalt oder eine Anwältin für Arbeitsrecht
empfehlenswert. 

Das gilt auch im speziellen Fall als Aufhebungsvertrag kurz vor der Rente und einer
häufig damit verbundenen Abfindung, die die Zeit bis zum Ruhestand überbrückt. **
Rechtsanwältin Catharina Menzel** in München bietet Ihnen eine umfassende Rechtsberatung.
Kontaktieren Sie unsere Kanzlei für mehr Informationen.

## Fazit

Der Aufhebungsvertrag bietet für Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber
bzw. Arbeitgeberinnen eine **konkrete und beidseitig festgelegte Regelung**, wann
das Arbeitsverhältnis beendet wird. Möglich sind die Festlegung bestimmter **Sonderregelungen**
für die frühzeitige Aufhebung und der Anspruch auf eine **Abfindung**. Gerne beraten
wir Sie in München umfassend zu Ihren Möglichkeiten im Arbeitsrecht.

Gerne prüfen und erstellen wir Ihren Aufhebungsvertrag. Melden Sie sich am besten
bei uns!
Tel.: [089 - 549 153 0](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/aufhebungsvertrag-muenchen/+49895491530?output_format=md)

![Ortsbild von „Rechtsanwältin Catharina Menzel“](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.
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Rechtsanwältin Catharina Menzel
Sophienstraße 380333 München

**Rechtsanwältin Catharina Menzel** hat sich 2007 mit Ihrer Kanzlei in **München**
selbstständig gemacht. Gerade in einer Metropole wie der bayerischen Landeshauptstadt,
wo eine Vielzahl von Menschen zusammenkommt, sind rechtliche Konflikte vorprogrammiert.
Der Wirtschaftsstandort generiert täglich unzählige Arbeits-, Miet- und Kaufverträge,
die gestaltet und überprüft werden müssen. Auch in der Münchner Gründerszene kann
so manches Start-up rechtlichen Rat gebrauchen. Deshalb befasst sich Rechtsanwältin
Catharina Menzel mit den Schwerpunktthemen **[Vertragsrecht](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/?output_format=md)**,
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Damit ist sie Ansprechpartnerin für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, Gründer und
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von der Erstberatung bis hin zum Gerichtstermin steht immer an oberster Stelle. 
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