Title: Besteht ein Anspruch auf Homeoffice?
Published: 12. April 2022
Last modified: 7. Februar 2024

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# Besteht ein Anspruch auf Homeoffice?

 Veröffentlicht am 12. April 20227. Februar 2024

Vom 24. November 2021 bis zum 19. März 2022 waren Arbeitgeber aufgrund der Pandemie
verpflichtet, ihren Angestellten die **Möglichkeit der Arbeit im Homeoffice** anzubieten.
Die Angestellten hatten im Gegenzug die Pflicht, dieses Angebot anzunehmen. Diese
Regelung galt für Beschäftigte in Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten. Nach
Beendigung der Homeoffice-Pflicht steht die Frage im Raum, ob für Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen grundsätzlich ein Recht auf Homeoffice besteht. Rechtsanwältin
Catharina Menzel klärt Sie über die **arbeitsrechtlichen Voraussetzungen** für das
Arbeiten im Homeoffice auf.

![Eine Angestellte nutzt die Möglichkeit der Arbeit im Homeoffice](https://www.rae-
menzel-vertragsrecht.de/wp-content/uploads/sites/5909/2022/04/she-is-always-on-line-
young-woman-working-on-a-computer-in-her-home-office.jpg)

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## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/besteht-ein-anspruch-auf-homeoffice/?output_format=md#wichtigste)
 2. [Aktuelle Regelungen zum Homeoffice in Deutschland](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/besteht-ein-anspruch-auf-homeoffice/?output_format=md#aktuelle-regelungen)
 3. [Darf ohne Absprache im Homeoffice gearbeitet werden?](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/besteht-ein-anspruch-auf-homeoffice/?output_format=md#ohne-absprache)
 4. [Das gilt es für Arbeitgeber in Bezug auf Homeoffice zu beachten](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/besteht-ein-anspruch-auf-homeoffice/?output_format=md#arbeitgeber)
 5. [Arbeiten im Homeoffice – das muss im Arbeitsvertrag geregelt sein](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/besteht-ein-anspruch-auf-homeoffice/?output_format=md#arbeitsvertrag)

## Das Wichtigste in Kürze

 * In Deutschland gibt es derzeit keinen Rechtsanspruch auf Homeoffice.
 * Angestellte, die im Homeoffice arbeiten möchten, benötigen hierfür die Zustimmung
   des Arbeitgebers.
 * Um arbeitsrechtliche Konflikte zu vermeiden, sollte das Homeoffice im Arbeitsvertrag
   detailliert geregelt sein.

## Aktuelle Regelungen zum Homeoffice in Deutschland

In den Niederlanden ist es seit 2015 für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen möglich,
das Recht auf die Arbeit im Homeoffice rechtlich bindend einzufordern. Hierzulande**
obliegt die Entscheidung**, ob die Arbeit im Homeoffice möglich ist, jedoch **dem
Arbeitgeber**.

Einen generellen Rechtsanspruch auf Homeoffice gibt es in Deutschland derzeit nicht.
Das [Arbeitsrecht](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/arbeitsrecht-muenchen/)
besagt, dass Angestellte **keinen juristischen Anspruch** auf das Arbeiten zu Hause
haben. Im Rahmen der Pandemie wurde allerdings eine Debatte bezüglich der Einführung
eines Rechtes auf Homeoffice entfacht.

## Darf ohne Absprache im Homeoffice gearbeitet werden?

Angestellte, die ohne vorherige Absprache mit ihrem Arbeitgeber nicht am Arbeitsplatz
erscheinen und stattdessen im Homeoffice arbeiten, haben **arbeitsrechtliche Konsequenzen**
zu befürchten. Liegt ein **Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten** vor, können
Angestellte abgemahnt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Hauptpflicht
oder um eine Nebenpflicht handelt. Die Präsenzpflicht auf der Arbeit gilt als Nebenpflicht.
Ein Verstoß gegen diese ist kein Grund zur fristlosen Kündigung.  Nach der zweiten
oder dritten Abmahnung können Angestellte allerdings fristlos und außerordentlich
gekündigt werden.

## Das gilt es für Arbeitgeber in Bezug auf Homeoffice zu beachten

Wenn mit den Angestellten eine Einigung auf Homeoffice getroffen wurde, gilt es 
für Arbeitgeber, wichtige **arbeitsrechtliche Vorgaben** einzuhalten. Arbeitgeber
sind verpflichtet, in Bezug auf das Homeoffice bestimmte Vorschriften zu beachten,
da ansonsten Bußgelder drohen. Folgendes sollte rechtssicher geklärt werden:

 * Arbeitsschutz
 * Datenschutz 
 * Arbeitszeitregelungen
 * Mitbestimmung bei mobiler Arbeit
 * Unfallversicherungsschutz im Homeoffice

## Arbeiten im Homeoffice – das muss im Arbeitsvertrag geregelt sein

Im Arbeitsvertrag sollten die Regelungen zu der Arbeit im Homeoffice stets konkret
festgehalten werden. Andernfalls können **vermeidbare Konflikte** zwischen Arbeitgebern
und Angestellten entstehen. Folgende Punkte sollte der Arbeitsvertrag bezüglich 
des Homeoffice enthalten:

 * Zeitlicher Arbeitsumfang
 * Erreichbarkeit im Homeoffice
 * Übertragung der Dokumentationspflicht

Alternativ können Arbeitgeber ihren Angestellten die Gestaltung der Arbeitszeit 
überlassen und im Rahmen der **Vertrauensarbeit **auf eine detaillierte Erfassung
verzichten. Die Pflicht der Arbeitgeber, Überstunden zu dokumentieren, kann auf 
die Angestellten übertragen werden. Bei selbstbestimmten Überstunden sollte jedoch
grundsätzlich geregelt sein, dass durch diese **keine zuschlagsfähigen Arbeitszeiten**
ausgelöst werden.

Lassen Sie sich **bei arbeitsrechtlichen Fragen** unbedingt von einem erfahrenen
rechtlichen Beistand wie der [Anwältin für Arbeitsrecht in München](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/arbeitsrecht-muenchen/)**
Catharina Menzel** beraten, um Ihre Interessen bestmöglich durchsetzen zu können.
Rechtsanwältin Catharina Menzel ist hier Ihr kompetenter Ansprechpartner.

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[Aufhebungsvertrag wegen Corona erhalten: Ist das erlaubt?](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/corona-aufhebungsvertrag/)

[Welche nachteiligen Klauseln gibt es im Arbeitsvertrag?](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/klauseln-arbeitsvertrag/)