Title: Aufhebungsvertrag wegen Corona erhalten: Ist das erlaubt?
Published: 14. Februar 2022
Last modified: 7. Februar 2024

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# Aufhebungsvertrag wegen Corona erhalten: Ist das erlaubt?

 Veröffentlicht am 14. Februar 20227. Februar 2024

Ein Aufhebungsvertrag ist ein rechtlich bindendes Dokument, mit dem sich Arbeitgeber
und Arbeitgeberinnen im Einvernehmen von Ihnen als Angestellten im beidseitigen 
Einvernehmen trennen möchten. Das Ziel ist hierbei, die offiziell festgesetzte Kündigungsfrist,
die in Ihrem Arbeitsvertrag genannt ist, sowie eine etwaig drohende Kündigungsschutzklage
von Ihnen zu umgehen. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie bevorzugen viele Unternehmen
und andere Arbeitgeber eine derartige Vorgehensweise. Doch Sie **sollten sehr vorsichtig
sein**, wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird. Denn nicht selten **drohen
Ihnen erhebliche Nachteile** bei einer Zustimmung ohne weitere Prüfung. Vertrauen
Sie daher lieber einem Profi, wie Rechtsanwältin Catharina Menzel, die Ihren [Aufhebungsvertrag](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/aufhebungsvertrag-muenchen/)
umfangreich prüft und Ihnen alle Möglichkeiten erläutert.

## **Was ist ein Aufhebungsvertrag überhaupt?**

In einem Aufhebungsvertrag wird die sofortige oder zeitnahe **Beendigung eines Arbeitsverhältnisses**
festgelegt. Bei der Zustimmung beider Seiten zu diesem Dokument werden die im Arbeitsvertrag
genannten Kündigungsfristen umgangen. In der Regel ist dieser Vertrag an die **Zahlung
einer Abfindung** gebunden.

Der Aufhebungsvertrag bedarf in jedem Falle der **Schriftform**. Sowohl der Arbeitgeber
oder die Arbeitgeberin als auch der oder die Angestellte müssen dem Aufhebungsvertrag
mit ihrer durch **Unterschrift **zustimmen.

![Person hält Aufhebungsvertrag in den Händen](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.
de/wp-content/uploads/sites/5909/2022/02/aufhebungsvertrag-brief-muenchen.jpg)

 © Joachim Lechner– stock.adobe.com

## **Diese Nachteile drohen bei der Zustimmung zu einem Aufhebungsvertrag**

Meistens wirkt ein Aufhebungsvertrag  auf den ersten Blick sehr attraktiv. Gerade
bei** dem Angebot einer hohen Abfindung** unterschreiben viele Betroffene derartige
Verträge sehr schnell, ohne auf eventuelle Nachteile zu achten. Dazu gehören:

 * Erlöschen aller gesetzlichen Kündigungsschutzfristen
 * keine Möglichkeit, sich vor dem Arbeitsgericht mittels Kündigungsschutzklage 
   gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu wehren
 * Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung müssen nicht vor der Kündigung angehört
   werden
 * Es droht Ihnen eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld

Sollten Sie nicht zeitnah eine neue Anstellung finden, kann der finanzielle Vorteil
der Abfindung schnell ins Negative schwenken. Zudem müssen Sie Ihre **Abfindung 
versteuern**. Da es sich um eine Entschädigung handelt, fällt hierbei die volle 
Einkommensteuer an. Auch diesen Umstand müssen Sie in jedem Falle vor der Unterzeichnung
Ihres Aufhebungsvertrags berücksichtigen.

## **So reagieren Sie richtig, wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird**

Nicht selten werden Aufhebungsverträge kurzfristig vorgelegt und auf Sie als Angestellter
oder Angestellte **erheblicher Druck** ausgeübt. Eventuell droht Ihr Vorgesetzter
oder die Vorgesetzte mit einer begrenzten Gültigkeit des Aufhebungsvertrags. Corona
ist derzeit ein wesentlicher Faktor, der Unternehmen aufgrund wegfallender Umsätze
in Liquiditätsengpässe treibt und dazu veranlasst, Aufhebungsverträge als Mittel
zur Kostensenkung  zu verwenden.

Doch gerade wenn Ihr Chef oder die Chefin Sie **sofort zum Unterzeichnen des Vertrags
bewegen **möchte, sollten Sie in jedem Falle einen kühlen Kopf bewahren und folgendermaßen
reagieren:

 * Lehnen Sie auf jeden Fall eine sofortige Unterzeichnung des Vertrags ab
 * Bitten Sie um Bedenkzeit
 * Wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin 

Nur zusammen mit einem Anwalt oder einer Anwältin können Sie den Aufhebungsvertrag
rechtlich prüfen und alle Möglichkeiten erörtern lassen. Zudem erhalten Sie Unterstützung
beim **Durchsetzen einer möglichst hohen Abfindung**.

## **Wann ist der Aufhebungsvertrag eine sinnvolle Option?**

Eventuell überlegen Sie schon länger, Ihre Anstellung zu wechseln oder Sie haben
schon einen neuen Job in Aussicht? Unter Umständen sind Sie auch unzufrieden mit
Ihrer Tätigkeit oder sehnen sich nach einer Neuerung? Es gibt **viele Möglichkeiten,
wann ein Aufhebungsvertrag auch eine Chance für Sie sein kann**. Lassen Sie sich
hierbei unbedingt von einem rechtlichen Beistand beraten, damit Sie mit möglichst
vielen Vorzügen die berufliche Änderung angehen können.

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[Besteht ein Anspruch auf Homeoffice?](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/besteht-ein-anspruch-auf-homeoffice/)