Title: Die fristlose Kündigung: Voraussetzungen und Rechte
Author: RegioHelden
Published: 1. August 2025
Last modified: 19. März 2026

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# Die fristlose Kündigung: Voraussetzungen und Rechte

 Veröffentlicht am 1. August 202519. März 2026

Fristlos gekündigt – was nun? Nach einer fristlosen Kündigung, genauer gesagt einer**
außerordentlichen Kündigung mit sofortiger Wirkung**, sollten Sie schnell und überlegt
handeln. So können Sie drohende Folgen, wie eine **Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld**,
möglicherweise abwenden. Wenn Sie eine erfahrene [Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in München](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/arbeitsrecht-muenchen/?output_format=md)
suchen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. In diesem Artikel informieren wir 
Sie über die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung und was Sie in einem solchen
Fall tun können.

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## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/fristlose-kuendigung-rechte/?output_format=md#das-wichtigste-in-kuerze)
 2. [Welche Gründe rechtfertigen eine fristlose Kündigung?](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/fristlose-kuendigung-rechte/?output_format=md#welche-gruende-rechtfertigen-eine-fristlose-kuendigung)
 3. [Was tun, wenn eine fristlose Kündigung droht?](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/fristlose-kuendigung-rechte/?output_format=md#was-tun-wenn-eine-fristlose-kuendigung-droht)
 4. [Klage gegen die fristlose Kündigung](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/fristlose-kuendigung-rechte/?output_format=md#klage-gegen-die-fristlose-kuendigung)
 5. [Zusammenfassung und Fazit](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/fristlose-kuendigung-rechte/?output_format=md#zusammenfassung-und-fazit)

## Das Wichtigste in Kürze

 * Mit einer fristlosen Kündigung endet Ihr Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung.
 * Eine fristlose Kündigung muss schriftlich erfolgen und den Grund bezeichnen.
 * In der Regel ist eine fristlose Kündigung nur nach mehreren Abmahnungen möglich.

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## Welche Gründe rechtfertigen eine fristlose Kündigung?

Die außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung ist in den **§§ 626 ff. BGB**
geregelt. Hiernach ist eine fristlose Kündigung möglich, „wenn **Tatsachen vorliegen**,
auf Grund derer dem Kündigenden unter **Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles**
und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses
bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses**
nicht zugemutet werden kann**.“ Dies lässt sich nur im konkreten Einzelfall genau
feststellen, da sowohl der Sachverhalt an sich als auch die jeweilige Situation 
berücksichtigt werden müssen. Grundsätzlich ist eine außerordentliche Kündigung 
mit sofortiger Wirkung **nur als letztes Mittel erlaubt**, wenn etwa bereits mehrere
Abmahnungen ausgesprochen wurden.

In den meisten Fällen handelt es sich bei fristlosen Kündigungen um **verhaltensbedingte
Kündigungen**. Seltener kommen auch personen- oder betriebsbedingte außerordentliche
Kündigungen mit sofortiger Wirkung vor. Auch wenn es keine gesetzlich klar definierten
Gründe für eine fristlose Kündigung gibt, ergeben sich aus der Rechtsprechung **
Beispiele für Pflichtverletzungen**, die zu einer solchen sofortigen Beendigung 
des Arbeitsverhältnisses führen können:

 * unerlaubte private Internetnutzung am Arbeitsplatz in großem Umfang
 * jede Form von Diebstahl von Arbeitgeber bzw. -geberin, Mitarbeitenden oder Kunden
   und Kundinnen
 * missbräuchliche Anzeigen gegen Vorgesetzte oder Kollegen und Kolleginnen
 * ausländerfeindliche oder menschenverachtende Äußerungen
 * sexuelle Belästigung oder Stalking am Arbeitsplatz
 * tätliche Angriffe auf Kollegen, Kolleginnen oder Vorgesetzte
 * Alkoholkonsum während der Dienstzeit
 * vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit
 * Veruntreuung von Firmeneigentum
 * unerlaubte Wettbewerbstätigkeit
 * Arbeitszeitbetrug

Nur **in Ausnahmefällen**, wenn eine Verhaltensänderung nicht absehbar ist und eine
Weiterbeschäftigung nicht zumutbar ist, kann eine fristlose Kündigung **ohne vorherige
Abmahnungen** erfolgen. Ansonsten hängt die Anzahl der erforderlichen Abmahnungen
vom Einzelfall ab.

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## Was tun, wenn eine fristlose Kündigung droht?

Wer bereits mehrere Abmahnungen erhalten hat, muss **bei weiterem Fehlverhalten**
mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Ob und wann diese erfolgt, ist allerdings
in der Regel nicht vorherzusehen. Bei einer außerordentlichen Kündigung mit sofortiger
Wirkung gilt es allerdings, **umgehend zu reagieren**, um keine wichtigen Fristen
zu verpassen. Die Kündigung ist **mit Zugang wirksam**. Sie muss schriftlich erfolgen,
weder ein mündliches „Sie sind gekündigt“ noch eine E-Mail sind ausreichend.

Kontaktieren Sie schnell einen Anwalt oder eine **Anwältin für Arbeitsrecht**, der
bzw. die sich das Kündigungsschreiben genauer ansehen kann. Dabei wird geprüft, 
ob der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin die **Frist von zwei Wochen**, nachdem
er bzw. sie über die Tatsachen, die als **Kündigungsgründe** gesehen werden, erfährt,
eingehalten hat und ob weitere formale und inhaltliche Kriterien eingehalten wurden.

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## Klage gegen die fristlose Kündigung

Wenn Sie sich entscheiden, gegen die fristlose Kündigung zu klagen, müssen Sie die**
Frist von drei Wochen nach Zugang** der Kündigung einhalten. Darüber hinaus ist 
es empfehlenswert, gemeinsam mit einem Anwalt oder einer Anwältin für Arbeitsrecht
eine **passende Strategie** für Ihre Situation auszuarbeiten. Typischerweise wird
auf eine **Einigung mit dem Arbeitgeber** bzw. der Arbeitgeberin** **hingearbeitet,
zum Beispiel die Umwandlung in eine ordentliche Kündigung oder sogar Wiedereinstellung.

Von einer Einigung können sich **Vorteile für beide Seiten** ergeben: Verliert der
Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin in einem Gerichtsverfahren, entstehen durch mögliche**
Lohnfortzahlungen** oft hohe Kosten. Verlieren Sie, dann bleibt die fristlose Kündigung
wirksam und Sie bekommen eine **Sperre für den Bezug von Arbeitslosengeld** beim
Arbeitsamt.

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## Zusammenfassung und Fazit

Wenn Sie außerordentlich mit sofortiger Wirkung gekündigt wurden, sollten Sie **
zügig und besonnen handeln**. Mit erfahrenem juristischem Beistand lassen sich die**
drohenden finanziellen Folgen** durch Einnahmeausfall und Arbeitslosengeldsperre
möglicherweise abmildern. Darüber hinaus ist es oft hilfreich, wenn Sie **relevante
Vorgänge dokumentieren** können – etwa den Zeitpunkt von Verhaltensweisen, die zu
dieser Kündigung geführt haben. Wenden Sie sich gerne an uns, wenn Sie glauben, 
dass Ihre fristlose Kündigung ungerechtfertigt erfolgt ist.

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