Title: Mietvertrag – auf diese Klauseln sollten Sie achten
Author: RegioHelden
Published: 15. Juni 2020
Last modified: 7. Februar 2024

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# Mietvertrag – auf diese Klauseln sollten Sie achten

 Veröffentlicht am 15. Juni 20207. Februar 2024

Laut dem **Deutschen Mieterbund** werden jährlich fast **drei Millionen Mietverträge**
geschlossen. Im Kern regeln diese, für welche Summe der Vermieter bzw. die Vermieterin
die Wohnung dem Mieter bzw. der Mieterin zur Nutzung überlässt. Allerdings gibt 
es daneben viele weitere Punkte, die ein Mietvertrag beinhalten sollte. Sowohl als
vermietende wie auch als mietende Partei sollten Sie wissen, worauf Sie sich einlassen
und welche **Klauseln** unter Umständen zu einem **rechtlichen Nachteil** werden
können.

Schließlich gibt es bei Mietverträgen keine amtliche oder gesetzliche Vorlage, sodass
Vermieter oder Vermieterinnen, abgesehen von wenigen Mindestanforderungen, selbst
über den Inhalt entscheiden dürfen. In unserer [**Kanzlei für Vertragsrecht in München**](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/)
beraten wir Vermieter und Vermieterinnen, aber auch Mieter und Mieterinnen ausführlich
und **prüfen** gerne **neue oder bestehende Verträge** auf ihre Rechtskräftigkeit.

## Was muss im Mietvertrag mindestens enthalten sein?

Ein Mietvertrag muss gewisse **Mindestanforderungen** erfüllen und folgende Punkte
beinhalten:

 * Anschrift der vermietenden Partei
 * Korrekte Wohnungsgröße
 * Genaue Bezeichnung der Nebenräume wie Keller und Dachboden
 * Regelung zur Haltung von Haustieren
 * Miethöhe (ggf. Information zur Staffelmiete)
 * Höhe der Nebenkosten
 * Datum des Vertragsbeginns
 * Ende der Vertragslaufzeit bei Zwischenmieten o.Ä.
 * Unterschriften der Vertragsparteien

**Unwirksame** oder **für den Mieter bzw. die Mieterin nachteilige Klauseln** verstecken
sich oftmals in Formulierungen zur Miethöhe, im Bereich der Reparaturen und bei 
den Betriebskosten. Diese und weitere kritische Inhalte des Mietvertrags erläutern
wir im Folgenden näher.

![Mietvertrag, auf dem eine Lupe liegt](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/
wp-content/uploads/sites/5909/2023/12/mietvertarg-anwalt.jpg)

 © adobeStock/VRD

## 5 Klauseln, auf die Sie im Mietvertrag achten sollten

**Wohnungsgröße**

Die Wohnfläche ist die Grundlage für die Betriebskostenabrechnungen und etwaige 
Mieterhöhungen. Daher sollten Sie auf eine korrekte Angabe der Größe und die Auflistung
aller Räume achten. Dazu zählen** auch Kellerräume, Dachgeschoss, Garage und Stellplatz**.
Auch der Zustand der Wohnung bezüglich der Möblierung und möglichen Schäden sollte
bei der Übergabe dokumentiert sein. Auf diese Weise sind beide Parteien, sowohl 
Vermieter und Vermieterin als auch Mieter und Mieterin, abgesichert.

**Klein- & Schönheitsreparaturen**

Unter solche Reparaturen fallen beispielsweise **ein defekter Duschkopf, ein tropfender
Wasserhahn, verschlissene Türgriffe** oder auch das **Streichen von Wänden**. Diesbezügliche
Klauseln im Mietvertrag sind in der Regel nachteilig für den Mieter bzw. die Mieterin,
da ihm bzw. ihr zusätzliche Pflichten auferlegt werden, die er bzw. sie laut gesetzlicher
Regelung nicht erfüllen müsste. Solche Klauseln sind **nur rechtswirksam, wenn**
sie eine** Obergrenze für die Kosten** der genannten Reparaturen pro Jahr definieren.
Außerdem muss der Mietvertrag einen entsprechenden (finanziellen) Ausgleich für 
den Mieter bzw. die Mieterin enthalten. Welche Höhe des Ausgleiches hier angemessen
ist, erfahren Sie in unserer Kanzlei für Vertragsrecht in München.

**Mietkaution**

Die Höhe der Mietkaution muss vertraglich festgehalten werden. Sie darf **maximal
3 Monatsmieten** betragen und muss dem Mieter bzw. der Mieterin die Option einräumen,
diese in Raten zu zahlen.

**Höhe der Miete**

Kalt- und Warmmiete sowie die Höhe der Nebenkosten müssen vertraglich vereinbart
sein. Die Nebenkosten können unter dem Ausdruck „Betriebskosten“ auf den Mieter 
bzw. die Mieterin umgelegt werden und müssen nicht im Einzelnen beschrieben werden.**
Umlagefähig sind **beispielsweise die **Grundsteuer, Abwassergebühren, Gartenpflege
oder Hausmeisterkosten**. Die Betriebskosten können entweder per Vorauszahlung oder
als Pauschalabrechnung erfolgen. Letztere kann allerdings nachteilig für den Mieter
oder die Mieterin sein, da kein Anspruch auf Rückerstattung besteht, falls der tatsächliche
Verbrauch unterhalb der berechneten Pauschalkosten liegt.

## Was tun, wenn Sie eine unzulässige Klausel entdecken?

Sie haben eine unzulässige Klausel in Ihrem Mietvertrag entdeckt? Wir empfehlen 
Ihnen, dies bei Ihrem Vermieter bzw. Ihrer Vermieterin **nicht anzusprechen**. Im
Streitfall können Sie sich immer noch darauf berufen, dass die Klausel unwirksam
ist. Um zeit- und kostspielige Rechtsstreitigkeiten zu verhindern, sollten Sie vor
dem Unterschreiben durch einen erfahrenen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin **
prüfen lassen**, ob Ihr **Mietvertrag gesetzeskonform** ist.

In unserer Kanzlei prüfen wir den Inhalt Ihres Vertrages genau und weisen Sie auf
Klauseln hin, die für Sie nachteilig sein können. Nehmen Sie unsere Rechtsberatung
in Anspruch – mit einer Prüfung durch uns sind Sie **auf der sicheren Seite**.

![Verschiedenfarbige Altbauhäuser in München](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.
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 © adobeStock/Dagmar Breu

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