Title: Ordentliche &#038; fristlose Kündigungen
Author: RegioHelden
Published: 12. Januar 2022
Last modified: 7. Februar 2024

---

# Ordentliche und fristlose Kündigungen

Steht eine Kündigung im Raum oder wurde diese sogar bereits ausgesprochen, stellen
sich viele rechtliche Fragen. Je nachdem, ob es sich um eine ordentliche oder eine
fristlose Kündigung handelt, sind die **Regelungen zum Kündigungsschutz** unterschiedlich
und das Vorgehen im Falle einer ungerechtfertigten Kündigung bemisst sich ebenfalls
nach der Kündigungsart. Rechtsanwältin Catharina Menzel erklärt die wesentlichen
Aspekte von ordentlichen und fristlosen Kündigungen und was in Bezug auf das Arbeitsrecht
zu beachten ist. Sollte Ihre Frage nicht beantwortet werden, kontaktieren Sie gerne
das Anwaltsbüro!

## Arten der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis ist auf unterschiedliche Arten zu beenden. Zum einen kann 
dies ohne Kündigung geschehen, nämlich wenn es sich um einen befristeten Vertrag
handelt. Ein unbefristeter Vertrag muss hingegen stets gekündigt werden: **ordentlich
oder außerordentlich** (fristlos). Wie die Bezeichnungen verraten, ist die ordentliche
Kündigung der Normalfall und die außerordentliche, also fristlose Kündigung die 
Ausnahme.

## Voraussetzungen und Wirkungen der ordentlichen Kündigung

Bei einer ordentlichen Kündigung ist der **Kündigungsschutz** für Arbeitnehmende
zu beachten. Dieser ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Kündigungsschutzgesetz(
KSchG) geregelt. Ziel ist, dass Angestellte nicht der Willkür Ihres Arbeitgebers
ausgesetzt sind, sondern Kündigungen stets verhältnismäßig sein müssen. Dazu zählt
zum einen die Beachtung von **Kündigungsfristen** und zum anderen die **soziale 
Rechtfertigung**. 

### Kündigungsfrist bei ordentlicher Kündigung

Ist im Arbeitsvertrag keine längere Kündigungsfrist für das Arbeitsverhältnis vorgesehen,
richtet sich die Zeit vor Wirksamwerden der Kündigung nach § 622 BGB, gestaffelt
nach der Dauer der **Betriebszugehörigkeit**. Voraussetzung für die verlängerten
Fristen ist eine mindestens zweijährige Betriebszugehörigkeit. Liegt diese nicht
vor, beträgt die Frist **4 Wochen **zum Monatsende oder zum 15. eines Monats. Bei
zum Beispiel 20-jähriger Betriebszugehörigkeit liegt sie hingegen bei ganzen 7 Monaten.

### Sozialverträglichkeit bei ordentlicher Kündigung

Wenn das KSchG anwendbar ist (es gilt nur für Arbeitnehmende, die mindestens sechs
Monate im Betrieb beschäftigt sind und nur ab einer Betriebsgröße von zehn Mitarbeitenden),
muss eine ordentliche Kündigung zudem sozial gerechtfertigt sein. Im Umkehrschluss
müssen die folgenden Voraussetzungen nicht eingehalten werden, wenn das KSchG nicht
anwendbar ist, also zum Beispiel bei einem Angestellten, der erst seit drei Monaten
betriebsangehörig ist. Sozial gerechtfertigt ist eine Kündigung dann, wenn ihr einer
der folgenden **Gründe** zugrunde liegt:

 * **Personenbedingter** Grund (z. B. andauernde Arbeitsunfähigkeit, Haft, Berufsverbot)
 * Dringende **betriebliche** Erfordernisse (z. B. Umsatzrückgang/Auftragsmangel)
 * **Verhaltensbedingter** Grund (Pflichtverstoß wie Nichtleistung, Minderleistung
   oder nicht akzeptables Verhalten wie Beleidigung oder Alkoholkonsum)

Außer bei der verhaltensbedingten Kündigung ist kein Verschulden des Arbeitnehmenden
und somit auch keine vorherige Abmahnung erforderlich. Eine **Abmahnung** durch 
den Arbeitgeber ist lediglich dann notwendig, wenn sie** als milderes Mittel** dient,
um den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin auf ihren Pflichtverstoß aufmerksam 
zu machen. Die verhaltensbedingte Abmahnung ohne vorherige Kündigung muss demnach
verhältnismäßig sein.

![Ortsbild von „Rechtsanwältin Catharina Menzel“](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.
de/wp-content/uploads/sites/5909/2022/11/bild-menzel-neu.jpg)

[Rechtsanwältin Catharina Menzel](https://maps.google.com/?cid=8386494852531919124)

4.4

powered by

[bewerten Sie uns auf](https://search.google.com/local/writereview?placeid=ChIJs11-3vB1nkcRFJnOg6LQYnQ)

---

![Rechtsanwältin Catharina Menzel](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/wp-content/
uploads/sites/5909/2021/01/bild-menzel-neu.jpg)

**Catharina Menzel**
Anwältin für Vertragsrecht und ArbeitsrechtSeit 15 Jahren selbständige
Rechtsanwältin

---

### Jetzt kontaktieren

   Name

   Telefon

   E-Mail

Nachricht

  Mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner personenbezogenen Daten (Angaben,
Datum und Uhrzeit der Kontaktaufnahme, Referrer-URL, Browsertyp, IP-Adresse) zum
Zweck der Kontaktaufnahme und Werbewirksamkeitsermittlung erkläre ich mich einverstanden.
Weitere Informationen siehe Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie werden umgehend kontaktiert.

---

### Ihre Vorteile

 * Langjährige Erfahrung im Vertragsrecht
 * Individuelle Gestaltung
 * Kompetente Expertise
 * Persönliche Betreuung

---

### Unsere Öffnungszeiten

| Mo. – Do. | 10:00 – 18:30 Uhr | 
| Fr. | 10:00 – 16:00 Uhr |

Termine nach Vereinbarung
Telefon: [089 - 549 153 0](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/ordentliche-fristlose-kuendigungen/+49895491530?output_format=md)

---

### Hier finden Sie uns

Rechtsanwältin Catharina Menzel
Sophienstraße 380333 München

### Wirksamwerden der ordentlichen Kündigung

Werden die Kündigungsfrist und die Voraussetzungen der Sozialverträglichkeit eingehalten,
wird die Kündigung zum entsprechenden Datum wirksam. Voraussetzung ist jedoch, dass
die Kündigung vom Arbeitgeber **schriftlich** ausgesprochen wird. Eine Kündigung,
die im Gespräch, per E-Mail oder Messenger ausgesprochen wird, ist ungültig und 
wird daher nicht wirksam.

Ob die Voraussetzungen einer ordentlichen Kündigung vorliegen und die Kündigung 
damit rechtswirksam ist, prüft ein Anwalt oder eine Anwältin für [Arbeitsrecht in München](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/arbeitsrecht-muenchen/).
Rechtsanwältin Catharina Menzel erörtert zudem die **Möglichkeiten einer** **Abfindung**
mit Ihnen.

## Voraussetzungen und Wirkungen der außerordentlichen Kündigung

Außerordentlich, also fristlos gekündigt werden kann nur, wenn ein sogenannter **
wichtiger Grund** vorliegt. Dann muss der Kündigungsschutz nicht beachtet werden.
Es bestehen also keine Fristen und die Sozialverträglichkeit entfällt ebenso. Wichtige
Gründe sind solche, die es dem Arbeitgeber **unzumutbar** machen, das Arbeitsverhältnis
fortzuführen, zum Beispiel: 

 * Begehung eines Vermögensdelikts
 * Tätliche Angriffe
 * Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit

Die fristlose Kündigung wird bei Vorlage eines wichtigen Grundes sofort wirksam.

Ob eine außerordentliche Kündigung rechtlich gültig ist, prüft Rechtsanwältin Catharina
Menzel. Nehmen Sie bitte so bald wie möglich nach Erhalt der Kündigung Kontakt auf,
damit **schnell reagiert werden kann**.

## Das Wichtigste im Überblick

 * Zu unterscheiden sind ordentliche und außerordentliche Kündigungen.
 * Außerordentliche Kündigungen werden sofort wirksam, Voraussetzung ist ein wichtiger
   Grund.
 * Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses
   unzumutbar ist.
 * Bei ordentlichen Kündigungen sind die Regelungen zum Kündigungsschutz zu beachten.
 * Kündigungsschutz genießen nur bestimmte Arbeitnehmende.
 * Bei Kündigungsschutz: Ordentliche Kündigungen werden nach bestimmten Fristen 
   wirksam und es müssen personenbedingte, verhaltensbezogene oder betriebsbedingte
   Gründe vorliegen.
 * Rechtsanwältin Catharina Menzel prüft für Sie, ob sich eine Kündigungsschutzklage
   lohnt und ob Ihnen eine Abfindung zusteht.

**Rechtsanwältin Catharina Menzel** hat sich 2007 mit Ihrer Kanzlei in **München**
selbstständig gemacht. Gerade in einer Metropole wie der bayerischen Landeshauptstadt,
wo eine Vielzahl von Menschen zusammenkommt, sind rechtliche Konflikte vorprogrammiert.
Der Wirtschaftsstandort generiert täglich unzählige Arbeits-, Miet- und Kaufverträge,
die gestaltet und überprüft werden müssen. Auch in der Münchner Gründerszene kann
so manches Start-up rechtlichen Rat gebrauchen. Deshalb befasst sich Rechtsanwältin
Catharina Menzel mit den Schwerpunktthemen **[Vertragsrecht](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/?output_format=md)**,
Unternehmer- und **[Gesellschaftsrecht](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/gesellschaftsrecht/?output_format=md)**,
[**Internetrecht** ](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/internetrecht/?output_format=md)
sowie [**Arbeitsrecht**.](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/arbeitsrecht-muenchen/)
Damit ist sie Ansprechpartnerin für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, Gründer und
Gründerinnen, Mieter und Mieterinnen, Online-Shop-Betreibende und viele weitere 
Privatpersonen und Gewerbetreibende. Die persönliche und individuelle Betreuung 
von der Erstberatung bis hin zum Gerichtstermin steht immer an oberster Stelle. 
Gerne begrüßt die Anwältin Mandantinnen und Mandanten aus allen Münchner Stadtbezirken:

 * Allach-Untermenzing
 * Altstadt-Lehel
 * Aubing-Lochhausen-Langwied
 * Au-Haidhausen
 * Berg am Laim
 * Bogenhausen
 * Feldmoching-Hasenbergl
 * Hadern

 * Laim
 * Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt
 * Maxvorstadt
 * Milbertshofen-Am Hart
 * Moosach
 * Neuhausen-Nymphenburg
 * Obergiesing-Fasangarten
 * Pasing-Obermenzing

 * Ramersdorf-Perlach
 * Schwabing-Freimann
 * Schwabing-West
 * Schwanthalerhöhe
 * Sendling
 * Sendling-Westpark
 * Trudering-Riem
 * Untergiesing-Harlaching

 Hier klicken, um den Inhalt von Google Maps anzuzeigen. 
 Erfahren Sie mehr in 
der [Datenschutzerklärung von Google Maps (opens in a new tab)](https://policies.google.com/privacy?hl=de).
Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um diesen Inhalt zu laden.

   Inhalt von Google Maps immer anzeigen