Title: Probezeit – Rechte für Firmen und Mitarbeitende
Author: RegioHelden
Published: 24. Mai 2024
Last modified: 19. März 2026

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# Probezeit – Rechte für Firmen und Mitarbeitende

 Veröffentlicht am 24. Mai 202419. März 2026

Im Arbeitsleben ist sie ein wichtiger und für viele Arbeitgebende **unverzichtbarer
Bestandteil**: die Probezeit. Fast alle Arbeitsverträge sehen eine Probezeit für
den Beginn der Tätigkeit vor. Doch nur die wenigsten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
wissen, welche Auswirkungen die Probezeit auf das Arbeitsverhältnis wirklich hat.

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![Probezeit – Rechte für Firmen und Mitarbeitende](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.
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## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/probezeit-rechte/?output_format=md#wichtigste-in-kuerze)
 2. [Was ist eine arbeitsvertragliche Probezeit?](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/probezeit-rechte/?output_format=md#was-ist-arbeitsvertragliche-probezeit)
 3. [Auswirkungen der Probezeit auf Kündigungsfristen](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/probezeit-rechte/?output_format=md#auswirkungen-probezeit-kuendigungsfristen)
 4. [Weitere Besonderheiten während der Probezeit](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/probezeit-rechte/?output_format=md#besonderheiten-probezeit)
 5. [Probezeit – ein möglichst unverbindlicher Kennenlernprozess](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/probezeit-rechte/?output_format=md#probezeit-unverbindlicher-kennenlernprozess)

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## Das Wichtigste in Kürze

 * Arbeitgebende und Arbeitnehmende können im Arbeitsvertrag eine Probezeit von 
   maximal sechs Monaten zu Beginn des Arbeitsverhältnisses vereinbaren.
 * Während der Probezeit wird die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
   sowie Arbeitgebende auf zwei Wochen verkürzt.
 * Auch ohne Probezeit gilt in den ersten sechs Monaten eines Arbeitsverhältnisses
   nur begrenzter Kündigungsschutz.

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## Was ist eine arbeitsvertragliche Probezeit?

Eine Probezeit kann zu Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses zwischen dem Unternehmen
und dem oder der Mitarbeitenden vereinbart werden. Sie ist aber nur in Ausnahmefällen(
wie z. B. bei Auszubildenden) verpflichtend. Durch die Vereinbarung einer Probezeit
werden die **gesetzlichen Kündigungsfristen modifiziert**. Sie kann gemäß § 622 
Abs. 3 BGB nur für eine Dauer von **sechs Monaten** vereinbart werden. Auch wenn
im Arbeitsvertrag eine längere Probezeit vereinbart wurde, gilt sie daher trotzdem
nur in den ersten sechs Monaten.

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## Auswirkungen der Probezeit auf Kündigungsfristen

Grundsätzlich können Arbeitgebende und Arbeitnehmende ein Arbeitsverhältnis nur 
mit einer **Frist von vier Wochen zur Mitte oder zum Ende des Monats** kündigen.
Eine schnelle Lösung des Vertrags ist also nicht möglich. Wenn der Arbeitgebende
also am 04.10. eine Kündigung ausspricht, endet der Vertrag erst am 15.11. und nicht
genau nach vier Wochen. 

Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin jedoch eine Probezeit,
wird die **Kündigungsfrist verkürzt**. Die Kündigungsfrist beträgt dann **zwei Wochen**.
Außerdem tritt die Vertragsbeendigung nicht mehr erst zur Monatsmitte oder zum Monatsende
ein. Kündigt eine Partei also am 04.10. den Arbeitsvertrag, endet er am 18.10.

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## Weitere Besonderheiten während der Probezeit

Die Probezeit hat** nur Auswirkungen auf die Kündigungsfristen**. Entgegen der landläufigen
Meinung besteht insbesondere **keine Urlaubssperre** oder Ähnliches in der Probezeit.
Allerdings gelten auch ohne Vereinbarung einer Probezeit in den ersten sechs Monaten
des Arbeitsverhältnisses einige Besonderheiten für Arbeitnehmende und Arbeitgebende.
Wird keine Probezeit vereinbart, werden die ersten sechs Monate der Anstellung auch
als **Wartezeit** bezeichnet.

### Einfache Kündigungsmöglichkeiten für Firmen

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen werden in Deutschland vor sozial ungerechtfertigten
Kündigungen geschützt. Dieser sogenannte **allgemeine Kündigungsschutz** ist im **
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)** geregelt. Der Arbeitgebende muss daher bei einer
Kündigung einen **speziellen** **Kündigungsgrund** nachweisen, der personenbedingt,
verhaltensbedingt oder betriebsbedingt sein kann. Es gelten also strenge Kündigungsvoraussetzungen.

In der Wartezeit besteht allerdings **kein allgemeiner Kündigungsschutz** nach dem
KSchG – und zwar unabhängig von der Vereinbarung einer Probezeit. Firmen können 
daher nicht nur besonders schnell die Anstellung beenden, sondern in der Regel sogar**
ohne Angabe von Gründen**.

### Begrenzter Kündigungsschutz für Mitarbeitende

Mitarbeitende genießen zwar zu Beginn des Arbeitsverhältnisses nicht den allgemeinen
Kündigungsschutz, im Einzelfall kann aber der **besondere Kündigungsschutz** greifen.
Hierzu zählt beispielsweise der **Schutz für Schwangere**. Sie genießen schon in
den ersten sechs Monaten der Tätigkeit Kündigungsschutz.

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können auch schon in der Probezeit oder Wartezeit
der Anstellung Elternzeit nehmen. In diesem Fall greift der besondere Kündigungsschutz
während der **Elternzeit** auch schon zu Beginn des Arbeitsverhältnisses.

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## Probezeit – ein möglichst unverbindlicher Kennenlernprozess

Die Vereinbarung einer Probezeit zu Beginn des Arbeitsverhältnisses bietet für Firmen
und Mitarbeitende die Möglichkeit, sich **ohne langfristige Bindungen** gegenseitig
kennenzulernen. Beide Parteien können den Vertrag **schnell und unkompliziert** 
beenden. Doch auch wenn der Kündigungsschutz während der ersten sechs Monate begrenzt
ist, sind Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nicht schutzlos. Greift beispielsweise
ein besonderer Kündigungsschutz, kann eine **Kündigung unwirksam** sein. Arbeitnehmende
und Arbeitgebende sollten sich daher bei Ausspruch oder Erhalt einer Kündigung während
der Probezeit von einer erfahrenen [Anwältin für Arbeitsrecht](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/?output_format=md)
beraten lassen.

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[Wann ist eine Abmahnung rechtskräftig?](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/wann-ist-eine-abmahnung-rechtskraeftig/)

[Mobbing am Arbeitsplatz: Welche Rechte habe ich?](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/mobbing-am-arbeitsplatz/)