Title: Urlaubsanspruch: Welche Rechte habe ich?
Published: 12. November 2024
Last modified: 19. März 2026

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# Urlaubsanspruch: Welche Rechte habe ich?

 Veröffentlicht am 12. November 202419. März 2026

Im hektischen Arbeitsalltag träumen viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vom
nächsten Urlaub, um einmal richtig abschalten zu können. Doch gerade in Gesprächen
mit Freundinnen und Freunden oder Kolleginnen und Kollegen stellt sich oft die Frage:
Welche Urlaubsansprüche habe ich eigentlich wirklich? Viele können aus dem Stegreif
nicht genau sagen, wie viele Urlaubstage ihnen gesetzlich zustehen oder unter welchen
Bedingungen sie ihren Urlaub einreichen können. Hier kommen Missverständnisse ins
Spiel, die zu Unsicherheiten führen können. Ein klarer Blick auf die **gesetzlichen
Regelungen** kann helfen, Unklarheiten zu beseitigen und den eigenen Urlaubsanspruch
selbstbewusst einzufordern – sei es bei Unsicherheiten bezüglich des gesetzlichen
Urlaubsanspruchs, bei Krankheitsfällen im Urlaub oder bei der Frage, was mit nicht
genommenen Urlaubstagen geschieht.

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![Urlaubseintrag im Kalender mit einer aufgemalten Sonne](https://www.rae-menzel-
vertragsrecht.de/wp-content/uploads/sites/5909/2024/11/eintrag-im-kalender-urlaub-
1.jpg)

Gina Sanders – stock.adobe.com

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/urlaubsanspruch-rechte/?output_format=md#das-wichtigste-in-kuerze)
 2. [Welche Urlaubsrechte haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/urlaubsanspruch-rechte/?output_format=md#welche-urlaubsrechte-haben-arbeitnehmerinnen-und-arbeitnehmer)
 3. [Wie viel Urlaub ist gesetzlich vorgegeben?](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/urlaubsanspruch-rechte/?output_format=md#wie-viel-urlaub-ist-gesetzlich-vorgegeben%22)
 4. [Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde?](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/urlaubsanspruch-rechte/?output_format=md#was-passiert-wenn-ich-im-urlaub-krank-werde)
 5. [Weitere häufige Fragen zu Urlaubsrechten](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/urlaubsanspruch-rechte/?output_format=md#weitere-haeufige-fragen-zu-urlaubsrechten)

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## Das Wichtigste in Kürze

 * Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland haben einen gesetzlichen Mindestanspruch
   auf 24 bzw. 20 Werktage Urlaub pro Jahr. 
 * Bei einer Erkrankung im Urlaub können die betroffenen Tage unter Vorlage eines
   Attests als Krankheitstage geltend gemacht werden.
 * Resturlaub muss in der Regel bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden,
   es sei denn, vertragliche Regelungen sehen etwas anderes vor.

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## Welche Urlaubsrechte haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?

Die Rechte rund um den Urlaubsanspruch sind im **Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)** festgehalten.
In Deutschland haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen **Anspruch auf bezahlten
Erholungsurlaub**. Dieser Anspruch ist unabdingbar, was bedeutet, dass Arbeitgeber
und Arbeitgeberinnen nicht einfach weniger Urlaubstage vergeben können als gesetzlich
vorgesehen. Ein häufiges Missverständnis ist die Annahme, dass nicht genommene Urlaubstage
einfach verfallen können. Es gibt **klare Regelungen zur Übertragung von Resturlaub**.
Dies kann häufig zu Konflikten führen, wenn beispielsweise die betrieblichen Belange
gegen eine ungewollte Häufung von Urlaubstagen im späteren Jahresverlauf abgewogen
werden müssen. In jedem Fall ist es ratsam, sich frühzeitig mit dem Arbeitgeber 
oder der Arbeitgeberin über planbare Urlaubszeiten auszutauschen, um Missverständnisse
und Frust zu vermeiden.

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## Wie viel Urlaub ist gesetzlich vorgegeben?

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage pro Jahr, basierend auf einer 
Sechs-Tage-Arbeitswoche. Arbeitet jemand weniger Tage in der Woche, wird der Urlaub**
pro rata temporis** angepasst. Somit haben Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit
einer Fünf-Tage-Arbeitswoche Anspruch auf **20 Urlaubstage**. Wichtig ist dabei 
zu beachten, dass diese Mindestanzahl nur die **untere Grenze** darstellt; viele
Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge gewähren mehr Urlaubstage. Unternehmen
nutzen zusätzliche Urlaubstage oft als Anreiz im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte,
weshalb es sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lohnt, die unterschiedlichen
Angebote genau zu vergleichen.

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## Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde?

Erkrankt eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so gilt 
der Grundsatz: **Krankheitstage sind keine** **Urlaubstage**. Voraussetzung dafür
ist jedoch die unverzügliche Anzeige der Krankheit beim Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin
und der Nachweis durch ein **ärztliches Attest**. Diese Krankheitstage werden nicht
auf den Urlaubsanspruch angerechnet und können **zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt**
werden. Die Korrespondenz mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin sollte in schriftlicher
Form erfolgen, um eventuellen Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen. Viele Arbeitnehmer
und Arbeitnehmerinnen sind sich dieser Regelung nicht bewusst und verpassen so die
Chance, ihre vollen Urlaubsansprüche wahrzunehmen.

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## Weitere häufige Fragen zu Urlaubsrechten

Häufig gestellte Fragen betreffen die Übertragung von **Resturlaub** **und Sonderregelungen**,
etwa während der Elternzeit. Resturlaub muss grundsätzlich bis zum 31. März des 
Folgejahres genommen werden, andernfalls verfällt er. Eine Ausnahme von dieser Regelung
gibt es nur dann, wenn der Urlaub aus dringenden betrieblichen oder persönlichen
Gründen nicht genommen werden konnte. In solchen Fällen kann eine Übertragung auch
über den 31. März hinaus möglich sein. Besondere Regelungen greifen auch bei Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern in **Elternzeit**, wo unter bestimmten Bedingungen anders mit 
dem Urlaubsanspruch verfahren werden kann. Zu solchen Bedingungen gehört häufig,
dass Resturlaub auf die Zeit nach der Elternzeit verschoben werden kann, wenn dieser
nicht mehr vorher genommen werden konnte. Eine **klärende Kommunikation mit der****
Personalabteilung** ist hierbei entscheidend, um die individuellen Möglichkeiten
auszuschöpfen und Missverständnisse zu vermeiden.

Für ausführlichere Informationen zu Ihrem individuellen Fall oder einer **rechtlichen
Beratung** können Sie gerne die Expertise der [Anwältin für Arbeitsrecht](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/arbeitsrecht-muenchen/),
Catharina Menzel, in Anspruch nehmen.

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[Geheimcode im Arbeitszeugnis: Diese Formulierungen sollten Sie kennen!](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/geheime-formulierungen-arbeitszeugnis/)