Title: Was beinhaltet der Kündigungsschutz? 
Author: RegioHelden
Published: 25. September 2023
Last modified: 7. Februar 2024

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# Was beinhaltet der Kündigungsschutz? 

 Veröffentlicht am 25. September 20237. Februar 2024

Sie haben eine **Kündigung** Ihres Arbeitgebers erhalten und fragen sich nun, ob
Sie gegen diese Kündigung vorgehen können? In diesem Zusammenhang ist es wichtig,
sich mit dem Kündigungsschutz auseinanderzusetzen, da Ihre Kündigung möglicherweise**
sozial ungerechtfertig**t und folglich **unwirksam** sein könnte. Was genau vom 
Kündigungsschutz enthalten ist und wie dieser Ihre Kündigung beeinflussen kann, 
erfahren Sie im folgenden Beitrag. 

![Was beinhaltet der Kündigungsschutz?](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/
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## Was steckt hinter dem Kündigungsschutz? 

Als Kündigungsschutz gelten alle Regelungen, die im deutschen Recht bestehen und
die Kündigung eines Vertrages beeinflussen oder erschweren. Diesen Kündigungsschutz
gibt es vor allem im Mietrecht für Mieter sowie im **Arbeitsrecht für Arbeitnehmer**.

Im Arbeitsrecht bestehen folgende Arten des Kündigungsschutzes:

 * Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
 * Der besondere Kündigungsschutz, wie z.B. der Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte
   oder Schwangere
 * Kündigungsschutz aufgrund von Tarifvertrag 

Dabei liegt im KSchG der Fokus darauf, dass Kündigungen **durch den Arbeitgeber 
sozial gerechtfertigt **sein müssen. Wenn die soziale Rechtfertigung nicht gegeben
ist, ist die Kündigung auch nicht wirksam. 

## Für wen gilt der Kündigungsschutz? 

Für wen der Kündigungsschutz gilt, hängt davon ab, ob es sich um den** allgemeinen
oder den besonderen** Kündigungsschutz handelt:

Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem KSchG besagt, dass die Kündigung aufgrund
von Gründen, die in der **Person** oder dem **Verhalten** des Arbeitnehmers liegen
oder gar **betriebsbedingt** sind, gerechtfertigt sein muss. Dabei ist das KSchG
nur anwendbar, wenn in dem Betrieb **mindestens 10 Arbeitnehmer **beschäftigt sind
und das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat. 

In sogenannten **Kleinbetrieben** – also Betrieben unter 10 Arbeitnehmern – ist 
das KSchG folglich nicht anwendbar; dennoch besteht hier nicht die Möglichkeit, 
willkürlich Arbeitnehmer zu kündigen, da auch hier ein **Mindestmaß an sozialer 
Rücksichtnahme** zu beachten ist. Im Rahmen dieser Prüfung hat der Arbeitgeber die**
Schutzwürdigkeit** seiner Arbeitnehmer abzuschätzen und kann somit nur den Arbeitnehmer,
der am geringsten schutzwürdig ist, entlassen. Darüber hinaus gilt das KSchG auch
für Minijobs und sonstige sozialversicherungsfreie Tätigkeiten. 

Im Rahmen des besonderen Kündigungsschutzes ist zu beachten, dass dieser nur für**
bestimmte Personengruppen** gilt. Darunter zählen z.B. schwangere Frauen oder Mütter
nach § 9 MuSchG, Schwerbehinderte nach § 85 SGB IX oder Arbeitnehmer, die Angehörige
pflegen nach § 5 Pflegezeitgesetz. 

Darüber hinaus kann ein bestimmter Kündigungsschutz auch** im Rahmen eines Tarifvertrags**
vereinbart werden. Dieser gilt dann nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung
zwischen dem jeweiligen Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.

## Wie kann die Kündigung erfolgen? 

Grundsätzlich kann die Kündigung **ordentlich**, das heißt mit Ablauf einer Kündigungsfrist
oder **außerordentlich**, sprich fristlos erfolgen. Während ordentliche Kündigungen
grundsätzlich keinen Kündigungsgrund benötigen, sondern wie genannt nur sozial gerechtfertigt
im Sinne des KSchG sein müssen, benötigt die außerordentliche Kündigung einen **
wichtigen Grund**, der die Kündigung ohne Ablauf der Frist rechtfertigt. 

## Wie kann gegen eine Kündigung im Arbeitsrecht vorgegangen werden? 

Gegen die Kündigung muss** innerhalb von drei Wochen** ab Zugang der schriftlichen
Kündigungserklärung mittels Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht
vorgegangen werden. Im Rahmen der **Kündigungsschutzklage** besteht zwar nicht zwingend
das Erfordernis, einen Anwalt zu beauftragen, allerdings bietet sich dies durchaus
an, um eine **möglichst effektive Verteidigung** vor einer Kündigung zu erreichen.
Ihre [Rechtsanwältin Catharina Menzel](https://www.rae-menzel-vertragsrecht.de/arbeitsrecht-muenchen/?output_format=md)
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