Anwalt Abmahnung –  Rechtsanwältin Catharina Menzel

Die Abmahnung hat eine große Relevanz im Arbeitsleben, ist jedoch nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. In der Praxis wird sie ausgesprochen, wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin seine bzw. ihre im Arbeitsvertrag geregelten Pflichten verletzt. Betroffene können unter bestimmten Bedingungen dagegen vorgehen. Rechtsanwältin Catharina Menzel verhilft Mandanten und Mandantinnen in München zu ihrem Recht und findet eine kostengünstige sowie praktische Lösung.

Was ist eine Abmahnung im arbeitsrechtlichen Sinne?

Bei der Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten kann der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin eine Abmahnung aussprechen. Das ist nicht nur dann der Fall, wenn die Arbeitsleistung nicht ausreicht, sondern auch, wenn andere Voraussetzungen nicht gegeben sind, die die Arbeit beeinflussen, darunter:

  • Pünktlichkeit
  • Umgang mit Kollegen und Kolleginnen
  • Umgang mit Materialien und Maschinen
  • Arbeitsbekleidung

Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin hat zwei verschiedene Möglichkeiten, gegen die Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflicht vorzugehen. Er kann den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin formlos ermahnen oder eine formale Abmahnung aussprechen. Beide Bedingungen verfolgen den Zweck einer Warnung und beinhalten gleichzeitig die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin sein bzw. ihr Verhalten ändert. Trotzdem ist eine Abmahnung unangenehm und in manchen Fällen auch nicht gerechtfertigt.

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Tel.: 089 - 549 153 0

Paragraf Symbol und das Wort "Abmahnung" in gerenderter 3D Umgebung

Warum sollte ich einen Rechtsbeistand einschalten, wenn ich eine Abmahnung erhalte?

Problematisch ist eine Abmahnung für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, wenn sie formal ausgesprochen wurde und weitere Pflichtverstöße erfolgen, die eine Kündigung nach sich ziehen. Die Abmahnung verweist darauf, dass die Kündigung berechtigt ist und die Problematik bereits länger besteht. Für sich ist eine Abmahnung vergleichbar mit der „gelben Karte“ beim Fußball. Sie ist die letzte Warnung und gleichzeitig kündigungsvorbereitend.

Unter diesen Umständen ist eine professionelle Rechtsberatung empfehlenswert. Kontaktieren Sie die Kanzlei von Rechtsanwältin Catharina Menzel in München für eine umfassende Beratung und Ersteinschätzung der Situation.

Wie ist die Abmahnung im Arbeitsrecht geregelt?

Im Arbeitsrecht ist die Abmahnung für eine verhaltensbedingte fristlose Kündigung im Paragrafen 314 Absatz 2 BGB geregelt. Sie ergibt sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und ist gleichfalls im Arbeitsrecht auf eine ordentliche und fristgerechte Kündigung anwendbar. Sie hat dabei die Funktionen:

  • der Dokumentation
  • des Hinweises
  • der Warnung und Androhung

Wann ist die Abmahnung berechtigt?

Durch den Kontakt mit einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin ist eine gründliche Überprüfung des Arbeitsverhältnisses möglich, ebenso lässt sich herausfinden, ob die Abmahnung berechtigt ist. Zulässig bleibt sie, wenn deutliche Verhaltens- und Leistungsmängel vorliegen und auch vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin nachgewiesen werden können. 

Oft ist das der Fall, wenn man bereitgestellte Materialien beschädigt, Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen oder den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin beleidigt, alkoholisiert zur Arbeit erscheint, während der Arbeitszeit rauchen geht, einen Diebstahl oder andere Verstöße begeht. Berechtigung besteht, wenn man der Arbeit unentschuldigt fernbleibt oder wiederholt vortäuscht, krank zu sein. Auch ständiges Zuspätkommen kann eine Abmahnung nach sich ziehen. Gleiches gilt für sexuelle Belästigung.

Wie kann ich als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin gegen eine Abmahnung vorgehen?

Ist die Abmahnung nicht berechtigt, können Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mithilfe eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin verlangen, dass sie aus der Personalakte entfernt wird. Ist sie dagegen berechtigt, kann man mit einem Rechtsbeistand für Arbeitsrecht eine Gegendarstellung versuchen. 

Es ist wichtig, nicht emotional zu reagieren und damit die Situation und Lage zu verschlimmern. Besser ist die Vertretung durch einen Anwalt oder eine Anwältin, der bzw. die das Abmahnschreiben professionell prüft und die notwendigen Schritte einleitet. Rechtsanwältin Menzel berät Sie gerne erste einmal diskret im Hintergrund, ohne gegenüber dem Arbeitgeber (bzw. der Arbeitgeberin) persönlich in Erscheinung zu treten. Entscheiden Sie sich für den Kontakt mit unserer Kanzlei in München, steht Ihnen Rechtsanwältin Catharina Menzel für Ihre Fragen zur Verfügung.

Fazit

Unabhängig davon, warum die Abmahnung ausgesprochen wird, ist es wichtig, diese sorgfältig zu prüfen und am besten in die Hand eines erfahrenen Rechtsanwalts bzw. einer Rechtsanwältin zu legen. Dieser oder diese kann entscheiden, ob berechtigte Gründe vorliegen oder ob gegen die Abmahnung vorgegangen werden kann.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin in unserer Kanzlei in München:
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Rechtsanwältin Catharina Menzel hat sich 2007 mit Ihrer Kanzlei in München selbstständig gemacht. Gerade in einer Metropole wie der bayerischen Landeshauptstadt, wo eine Vielzahl von Menschen zusammenkommt, sind rechtliche Konflikte vorprogrammiert. Der Wirtschaftsstandort generiert täglich unzählige Arbeits-, Miet- und Kaufverträge, die gestaltet und überprüft werden müssen. Auch in der Münchner Gründerszene kann so manches Start-up rechtlichen Rat gebrauchen. Deshalb befasst sich Rechtsanwältin Catharina Menzel mit den Schwerpunktthemen Vertragsrecht, Unternehmer- und GesellschaftsrechtInternetrecht sowie Arbeitsrecht. Damit ist sie Ansprechpartnerin für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, Gründer und Gründerinnen, Mieter und Mieterinnen, Online-Shop-Betreibende und viele weitere Privatpersonen und Gewerbetreibende. Die persönliche und individuelle Betreuung von der Erstberatung bis hin zum Gerichtstermin steht immer an oberster Stelle. Gerne begrüßt die Anwältin Mandantinnen und Mandanten aus allen Münchner Stadtbezirken:

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