Ihre Rechtsanwältin für Arbeitsverträge in München – Catharina Menzel

Ein erfolgreiches Arbeitsverhältnis entsteht zwischen Arbeitgeberinnen / Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer durch das Aufsetzen eines Arbeitsvertrags. Er bildet die Basis, um alle Rechte und Pflichten gemäß Arbeitsrecht zu vereinbaren und ist daher für beide Parteien wichtig.
Der Arbeitsvertrag enthält grundlegende Inhalte, die im Nachweisgesetz festgelegt sind, und weitere, die zwischen Arbeitgeberin / Arbeitgeber und Arbeitnehmerin / Arbeitnehmer genau definiert werden. Damit ist der Arbeitsvertrag die rechtliche Grundlage für jedes Arbeitsverhältnis. Trotzdem gibt es keine juristische bindende Form. Das erfordert den genaueren Blick eines Rechtsanwalts / einer Rechtsanwältin in den Vertrag.

Warum sollte man einen Arbeitsvertrag anwaltlich prüfen lassen?

Ein Arbeitsvertrag unterliegt der Vertragsfreiheit, die lediglich dann eingeschränkt ist, wenn für eine Seite durch die festgelegten Vereinbarungen starke Benachteiligungen entstehen. Arbeitsverträge sind juristisch nicht gebunden und erfordern eine schriftliche Fixierung der wesentlichen Vertragspunkte. Nach dem Aufsetzen wird der Vertrag von beiden Vertragspartnerinnen oder Vertragspartnern unterzeichnet.

Die Grenzen der freien Gestaltung des Vertrags bestimmen das Gesetzesrecht, das Tarifvertragsrecht und verschiedene Betriebsvereinbarungen. Angestrebt wird in der Regel, dass ein reibungsloses Arbeitsverhältnis möglich ist. Arbeitgeberinnen / Arbeitgeber dürfen jedoch den Lohn, den Urlaubsanspruch oder Regelungen zur Tätigkeit frei bestimmen, solange sie nicht gegen das Gesetz verstoßen. Das kann Klauseln beinhalten, die das Arbeiternehmerrecht einschränken.
Es gilt entsprechend, den Inhalt und die Klauseln zu prüfen und sich vor solchen Bedingungen zu schützen. Genauso sollte geprüft werden, ob wichtige Vertragsinhalte fehlen, die Vereinbarungen auf dem neuesten Stand sind und ob der Arbeitsvertrag rechtlich gegen keine Regeln verstößt. Da sich wenige Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer mit dem Vertragsrecht auskennen, ist das Hinzuziehen einer Anwältin / eines Anwalts empfehlenswert. Rechtsanwältin Catharina Menzel in München steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie mit unserer Kanzlei einen ersten Termin und nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns, Sie als Mandantin / Mandant kennenzulernen. Auch Unternehmen zu wirtschaftlichen Rechtsfragen sind herzlich willkommen.

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Was muss ein Arbeitsvertrag enthalten?

Im Arbeitsvertrag werden verschiedene Rechte und Pflichten beider Parteien festgelegt. Das betrifft beispielsweise die Lohnauszahlung, den Anspruch auf Urlaub, die Kündigungsfrist oder die Regelung der Überstunden.

Zu den Mindestanforderungen nach dem Nachweisgesetz gehören:

  • Name und Anschrift von Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses und Dauer 
  • Art der Tätigkeit
  • Arbeitsort
  • Arbeitszeiten
  • Lohn (Höhe, Zusammensetzung und Fälligkeit des Arbeitsentgelts)
  • Kündigungsfristen 
  • Urlaubsanspruch 
  • Dienstvereinbarungen
  • Kollektivrechtliche Regelungen 
  • Unterschrift von Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen

Daneben gibt es weitere betriebsrelevante Vereinbarungen, darunter Regelungen zur Probezeit, zu den Überstunden, zu Einkommensregelungen im Krankheitsfall oder bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen.

Durch den Arbeitsvertrag verpflichten sich Arbeitgeberinnen / Arbeitgeber, für die erbrachte Arbeitsleistung ein Entgelt zu zahlen und unterliegen der Fürsorgepflicht. Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer haben die Pflicht zur Erfüllung der vereinbarten Vertragsleistungen und die Treuepflicht.
Bestimmte Vertragspunkte nehmen nicht immer ausreichend die Interessen von Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer wahr. Daher ist eine Prüfung durch einen Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin Catharina Menzel in München für beide Parteien ratsam, um wichtige Klauseln hinzuzufügen und unnötige zu vermeiden. Das betrifft besonders folgende Punkte.

Tätigkeitsbeschreibung

Die Art der Tätigkeit ist im Arbeitsvertrag nicht nur darauf beschränkt, eine Berufsbezeichnung anzugeben, sondern sie umfasst eine exakte Formulierung der Aufgaben, der Position und der Befugnisse von Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer. Eine anwaltliche Prüfung ermöglicht den Ausschluss, dass keine Versetzungsrechte oder Weisungsklauseln eingeschränkt sind.

Lohnauszahlung und Arbeitsort

Das Arbeitsentgelt wird in der Regel bereits bei der Einstellung festgelegt. Dabei muss der Lohn in seiner Höhe im Vertrag angegeben werden, ebenso mögliche Sonderzahlungen. Der Vertrag enthält gleichfalls das genaue Datum der Lohnauszahlung.
Der Arbeitsort wird im Arbeitsvertrag darum genau benannt, weil hier nachteilige Versetzungsklauseln ausgeschlossen werden können. Das verhindert bei einer Prüfung durch einen Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin Catharina Menzel in München, dass Arbeitgeberinnen / Arbeitgeber die Angestellten landesweit einsetzen oder sogar zu einem Umzug zwingen.

Arbeitszeit und Vertragsdauer

Gesetzlich festgelegt ist, dass die Arbeitszeit für eine Vollzeitangestellte oder einen Vollzeitangestellten 40 Stunden die Woche beträgt. Diese Arbeitszeit darf nicht überschritten werden. Die Prüfung des Arbeitsvertrags durch eine Anwältin / einen Anwalt hilft dabei, unnötige Mehrarbeit ausschließen zu können. Das ist dann der Fall, wenn im Vertrag steht, dass die Arbeitszeit nach betrieblichen Erfordernissen bestimmt ist.

Vorgaben betreffen ebenfalls die Regelung der Überstunden. Ungünstig ist für Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer, wenn vertraglich vereinbart wird, dass Überstunden bereits mit dem festgelegten Gehalt abgegolten sind.
Die Vertragsdauer muss in einem Arbeitsvertrag genau definiert sein. Das gilt besonders für befristete Arbeitsverhältnisse. Zudem ist wichtig, inwiefern der Vertrag an einen Sachgrund gebunden ist, darunter bei Krankheit oder Schwangerschaft, oder ob ein Arbeitsvertrag verlängert werden kann.

Was gehört nicht in einen Arbeitsvertrag und welche nachteiligen Klauseln gibt es?

Mit der Prüfung des Arbeitsvertrags durch eine Anwältin / einen Anwalt können nachteilige oder sogar unzulässige Klauseln ausgeschlossen werden. Das betrifft besonders:

  • Den Arbeitsschutz
  • Die Arbeitszeit 
  • Regelungen für Behinderte 
  • Das Gleichbehandlungsgesetz 
  • Die guten Sitten

Nachteilig sind Ausschluss- oder Versetzungsklauseln. Erstere regeln die Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist, die ansonsten verfallen. Versetzungsklauseln berechtigen Arbeitgeberinnen / Arbeitgeber dazu, Angestellte aufzufordern, den Wohnort zu wechseln oder in eine andere Abteilung versetzt zu werden. Ist dazu die Klausel nicht eindeutig formuliert, ist sie nicht zulässig.

Damit ein Arbeitsverhältnis nicht vor Gericht endet, ist die Prüfung des Vertrags entscheidend. Die Rechtsanwältin Catharina Menzel in München hilft darüber hinaus Arbeitnehmerinnen /Arbeitnehmer dabei, alle Klauseln zu prüfen, einen Vertrag anzufechten, vorteilhafte Änderungen aufzuzeigen oder bestimmte Punkte im Vertrag zu revidieren. Auch eine Verhandlung mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin kann dazugehören.
Nachteilig sind beispielsweise Verpflichtungen zur Geheimhaltung und in Hinblick auf das Wettbewerbsverbot. Das kann nach sich ziehen, dass Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die erworbenen Fähigkeiten nicht nutzen dürfen. Auch das Thema Kündigungsschutzklage ist in manchen Fällen abzuwägen. Vereinbaren Sie mit unserer Kanzlei einen Termin, um sich ausführlich beraten zu lassen und ihre Fragen zu klären.

Warum sollten auch Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen den Arbeitsvertrag prüfen lassen?

Nicht nur für Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer, auch für Arbeitgeberinnen / Arbeitgeber ist die Prüfung eines Arbeitsvertrags sinnvoll. Das kann vor der Unterzeichnung oder danach sein.
Viele Arbeitgeberinnen / Arbeitgeber greifen beim Aufsetzen eines Arbeitsvertrags auf Mustervorlagen zurück. Diese entsprechen jedoch nicht immer den aktuellen Richtlinien und sollten daraufhin geprüft werden, ob sie auf dem neuesten Stand sind und Angestellte nicht benachteiligen. Ungünstige Klauseln können finanzielle Nachteile bewirken. Ein Anwalt oder eine Anwältin hilft darüber hinaus auch bei der Erstellung von Arbeitsvertragsvorlagen oder um diese so aufzusetzen, dass sie für beide Parteien inhaltlich verständlich sind, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

Fazit

Der Arbeitsvertrag regelt Rechte und Pflichten für beide Parteien, sodass beide daran interessiert sind, dass alles stimmt und ein Vertrauens-basierendes Arbeitsverhältnis möglich ist. Da hier viel Gestaltungsfreiraum vorhanden ist, hilft die Prüfung des Vertrags dabei, unwirksame oder nachteilige Klauseln auszuschließen. Kommen Sie in unserer Kanzlei vorbei oder nehmen Sie per Telefon oder E-Mail Kontakt mit uns auf. Wir kümmern uns um unsere Mandantinnen und Mandanten.

Rechtsanwältin Catharina Menzel hat sich 2007 mit Ihrer Kanzlei in München selbstständig gemacht. Gerade in einer Metropole wie der bayerischen Landeshauptstadt, wo eine Vielzahl von Menschen zusammenkommt, sind rechtliche Konflikte vorprogrammiert. Der Wirtschaftsstandort generiert täglich unzählige Arbeits-, Miet- und Kaufverträge, die gestaltet und überprüft werden müssen. Auch in der Münchner Gründerszene kann so manches Start-up rechtlichen Rat gebrauchen. Deshalb befasst sich Rechtsanwältin Catharina Menzel mit den Schwerpunktthemen Vertragsrecht, Unternehmer- und GesellschaftsrechtInternetrecht sowie Arbeitsrecht. Damit ist sie Ansprechpartnerin für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, Gründer und Gründerinnen, Mieter und Mieterinnen, Online-Shop-Betreibende und viele weitere Privatpersonen und Gewerbetreibende. Die persönliche und individuelle Betreuung von der Erstberatung bis hin zum Gerichtstermin steht immer an oberster Stelle. Gerne begrüßt die Anwältin Mandantinnen und Mandanten aus allen Münchner Stadtbezirken:

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