Kündigungsschutzklage: Wehren Sie sich gegen Ihre Kündigung in München

Im beruflichen Alltag finden Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen immer wieder Gründe dafür, Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen zu entlassen. Für die Betroffenen ist das zunächst ein Schock. Es kann sich allerdings lohnen, gegen die Maßnahme vorzugehen: Der Ausspruch einer Kündigung bedeutet nicht, dass diese auch wirksam ist. Mit einer Kündigungsschutzklage schaffen Sie Klarheit. Rechtsanwältin Catharina Menzel aus München unterstützt Sie dabei. Die Expertin für Arbeitsrecht weiß, worauf es ankommt, und setzt sich mit Leidenschaft für Ihre Rechte ein.

Was tun bei einer Kündigung?

Beendet Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis, ist schnelles Handeln gefragt: Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden (§ 38 SGB III). Geht diese Meldung verspätet ein, führt das zu einer einwöchigen Sperre des Arbeitslosengeldes. Damit erhalten Sie die Leistung nicht nur später, sondern auch entsprechend kürzer. Ähnliche Folgen hat es, wenn Sie sich im Falle einer fristlosen Kündigung – oder nach Ablauf der Kündigungsfrist – verspätet arbeitslos melden (§ 141 SGB III). Hier beginnt der Anspruch erst mit der Arbeitslosmeldung.

Anders als das arbeitgebende Unternehmen, das sich auf die Situation vorbereiten konnte, werden Sie als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin mit der Kündigung meist überrascht. Vermeiden Sie es, in dieser emotionalen Ausnahmesituation eine Unterschrift zu leisten, und wenden Sie sich vertrauensvoll an Rechtsanwältin Catharina Menzel. Die Spezialistin für Arbeitsrecht prüft die Zulässigkeit Ihrer Entlassung und erklärt Ihnen mögliche Handlungsoptionen. Mit den Herausforderungen der komplexen Materie ist die Münchner Anwältin bestens vertraut. Unvoreingenommen zeigt sie Ihnen die Chancen und Risiken einer Kündigungsschutzklage auf.

Wann ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll?

Eine Kündigungsschutzklage hat Aussicht auf Erfolg, wenn das Arbeitsverhältnis dem Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) unterliegt. Der Kündigungsschutz wiederum besteht, wenn

  • der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin seit mehr als sechs Monaten ununterbrochen im Unternehmen tätig ist und
  • der Unternehmer bzw. die Unternehmerin mehr als zehn Arbeitnehmende beschäftigt.

Greift der Kündigungsschutz, bedarf die Kündigung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin einer sozialen Rechtfertigung. Das bestimmt § 1 des Kündigungsschutzgesetzes. Eine ordentliche Kündigung darf der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin demnach auf verschiedene Gründe stützen. Diese können sowohl in der Person als auch im Verhalten der arbeitnehmenden Person liegen. Auch betriebsbedingte Gründe können einer Weiterbeschäftigung entgegenstehen. Bei einer fristlosen Kündigung kommt es darauf an, ob den Beteiligten die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zuzumuten ist.

Doch auch dann, wenn der Kündigungsschutz nicht greift, kann eine Kündigungsschutzklage erfolgreich sein. Verstößt die Entlassung gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), ist sie ebenfalls unwirksam – und damit angreifbar.

Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie schnell reagieren: Um gegen eine vermeintlich ungerechtfertigte Kündigung vorzugehen, haben Sie gemäß § 4 KSchG lediglich drei Wochen ab Erhalt der Kündigung Zeit. Verpassen Sie diese Frist, gilt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses als akzeptiert – selbst dann, wenn eine Klage vor dem Arbeitsgericht Erfolg gehabt hätte (§ 7 KSchG).

Kompetente Beratung und Unterstützung in München

Wir von der Kanzlei Rechtsanwältin Catharina Menzel helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen. In unserer Kanzlei berät die erfahrene Expertin für Arbeitsrecht in München Sie über das weitere Vorgehen. Wir hören Ihnen einfühlsam zu und finden eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Anliegen. Dabei setzt Rechtsanwältin Catharina Menzel schon vor der Güteverhandlung an: Erfolgreich und sicher verhandelt die erfahrene Spezialistin mit Ihrem oder Ihrer Vorgesetzten über die Höhe der Abfindung und andere Einzelheiten Ihres Ausscheidens. Auch bei einer Klage vor dem Arbeitsgericht steht Ihnen die Münchner Anwältin verlässlich mit Rat und Tat zur Seite.

Rechtsanwältin Catharina Menzel hat sich 2007 mit Ihrer Kanzlei in München selbstständig gemacht. Gerade in einer Metropole wie der bayerischen Landeshauptstadt, wo eine Vielzahl von Menschen zusammenkommt, sind rechtliche Konflikte vorprogrammiert. Der Wirtschaftsstandort generiert täglich unzählige Arbeits-, Miet- und Kaufverträge, die gestaltet und überprüft werden müssen. Auch in der Münchner Gründerszene kann so manches Start-up rechtlichen Rat gebrauchen. Deshalb befasst sich Rechtsanwältin Catharina Menzel mit den Schwerpunktthemen Vertragsrecht, Unternehmer- und GesellschaftsrechtInternetrecht sowie Arbeitsrecht. Damit ist sie Ansprechpartnerin für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, Gründer und Gründerinnen, Mieter und Mieterinnen, Online-Shop-Betreibende und viele weitere Privatpersonen und Gewerbetreibende. Die persönliche und individuelle Betreuung von der Erstberatung bis hin zum Gerichtstermin steht immer an oberster Stelle. Gerne begrüßt die Anwältin Mandantinnen und Mandanten aus allen Münchner Stadtbezirken:

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