Home-Office: 10 Fakten, die Arbeitnehmer kennen sollten

Sie interessieren sich für Home-Office und möchten gerne auf diese flexible Arbeitsform umsteigen? Doch Ihnen ist das Konzept des Home-Office noch unschlüssig und unvertraut? Wir erläutern Ihnen im folgenden Blogartikel die wichtigsten 10 Fakten rund um das Thema Telearbeit. 



Das Wichtigste in Kürze

  • Generell gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Home-Office.
  • Sie sollten die Rahmenbedingungen über Ihre Arbeit im Home-Office mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin besprechen.
  • Falls sie weitere rechtliche Fragen haben sollten, raten wir Ihnen, sich an einen Experten oder eine Expertin zu wenden.

10 Home-Office-Fakten für Arbeitnehmer und -nehmerinnen

Wenn Sie im Home-Office arbeiten wollen, sollten Sie sich im Klaren sein, wie diese Arbeitsform funktioniert. Aber auch die korrekte Einordnung der rechtlichen Grundlage ist entscheidend für Ihren Erfolg im Home-Office. Arbeitnehmer und -nehmerinnen sollten folgende zehn Fakten über Telearbeit kennen:

  1. Arbeitsschutzgesetz: Das Arbeitsschutzgesetz gilt beständig, das heißt, Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin ist verpflichtet, Ihnen Sicherheit und Gesundheitsschutz zu bieten, auch wenn Sie im Home-Office arbeiten.
  2. Arbeitszeitgesetz: Auch das Arbeitszeitgesetz gilt im Home-Office. Die Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten bleiben demnach permanent erhalten. 
  3. Datenschutzgesetz: Das Datenschutzgesetz behält ebenfalls seine Gültigkeit. Sie sollten sichergehen, dass Sie mit Daten entsprechend umgehen.
  4. Arbeitsunfallversicherung: Als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin sind Sie normalerweise auch während Ihrer Tätigkeit im Home-Office versichert.
  5. Haftpflichtversicherung: Arbeitgeber und -geberinnen können eine Betriebshaftpflichtversicherung veranlassen, die auch während der Arbeit im Home-Office Gültigkeit besitzt. Diese Versicherung schützt Sie vor Schadensersatzansprüchen Dritter. Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin ab, ob solch eine Versicherung besteht.
  6. Cyberversicherung: Da Sie im Home-Office vermehrt digital arbeiten, ist es ratsam, eine Cyberversicherung abzuschließen. Durch diese Versicherung schützen Sie sich vor Datenverlust und potenziellen Cyberangriffen.
  7. Arbeitsvertrag: Die Rahmenbedingungen zu Ihrer Arbeit im Home-Office sollten Sie schriftlich in Form eines Vertrags festhalten, um Kommunikationsschwierigkeiten vorzubeugen.
  8. Absprache über Erreichbarkeit: Klären Sie die Zeiten mit Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin ab, in welchen Sie im Home-Office unbedingt erreichbar sein müssen.
  9. Arbeitsgeräte: Meist ist der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin verantwortlich für die Beschaffung der notwendigen Arbeitsgeräte wie: Computer, Telefon oder Internetzugang. Über die Bereitstellung der Arbeitsgeräte sollten Sie sich unbedingt bei Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin informieren.
  10. Kostenerstattung: Wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können Sie eine Kostenerstattung erhalten. Diese gilt für alle Kosten, die während Ihrer Arbeit im Home-Office entstanden sind. 

Rechtliche Beratung für Internetrecht und Arbeitsrecht

Sie suchen Hilfe im Bereich Arbeitsrecht und wollen die Meinung eines Experten oder einer Expertin zum Thema Home-Office einholen? Wenden Sie sich an Rechtsanwältin Catharina Menzel, Ihre Anwältin für Arbeitsrecht in München. Als erfahrene Kanzlei bieten wir Ihnen eine umfangreiche Beratung zu allen arbeitsrechtlichen Belangen. Mit unserem Engagement und Fachwissen setzen wir uns gerne für Ihre rechtlichen Interessen ein. Melden Sie sich gerne persönlich bei uns für ein Erstgespräch.