Bis zu einem Drittel aller Erwachsenen in Deutschland haben Erfahrungen mit Mobbing. Typisch für dieses Phänomen sind zum Beispiel Schikanen gegenüber einzelnen Arbeitnehmenden oder Ausgrenzung. In vielen Fällen macht Mobbing den Arbeitsalltag für Betroffene unerträglich. Aber wodurch zeichnet sich Mobbing genau aus – und was kann ich tun, wenn ich selbst betroffen bin? Die erfahrene Rechtsanwältin für Arbeitsrecht Catharina Menzel fasst hier alles Wichtige für Sie zusammen.
Das Wichtigste in Kürze
- Nicht jede Belästigung am Arbeitsplatz fällt unter den Begriff Mobbing.
- Mobbing am Arbeitsplatz verursacht persönlichen und wirtschaftlichen Schaden.
- Das Arbeitsrecht bietet Betroffenen verschiedene Möglichkeiten.
Was ist Mobbing?
Aus juristischer Sicht ist die Definition des Begriffs „Mobbing“ recht komplex. Mobbing selbst ist kein Rechtsbegriff, sondern beschreibt eine bestimmte systematische Handlungsweise gegenüber einer Person. Nicht jede Einzelhandlung muss dafür arbeitsrechtlich relevant sein. Das BAG definiert Mobbing etwa als systematisches Diskriminieren, Schikanieren oder Anfeinden. Zudem ist entscheidend, dass diese Handlungen über einen längeren Zeitraum hinweg fortgesetzt werden. Mobbing ist bereits vom Schulhof bekannt und wird auch als Bullying bezeichnet. In der Regel zeichnet es sich dadurch aus, dass immer wieder verschiedene Äußerungen und Handlungen zum Nachteil derselben Person erfolgen. Gerade durch diese Beständigkeit wird Mobbing von Betroffenen als sehr unangenehm erlebt und kann erhebliche Folgen haben, von einer Verringerung der Arbeitsleistung bis hin zu psychischen und physischen Folgeschäden. Der ständige Stress kann zudem auch die Lebensqualität insgesamt beeinträchtigen.
Wann spricht man von Mobbing am Arbeitsplatz?
Hunderttausende Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind jedes Jahr in Deutschland von Mobbing durch Kolleginnen und Kollegen oder Vorgesetzte betroffen. Aber ab wann spricht man nicht mehr von einem alltäglichen Konflikt am Arbeitsplatz, sondern von Mobbing? Typisch ist, dass bestimmte belästigende Handlungen über einen längeren Zeitraum hinweg immer wieder ausgeführt werden:
- Herabwürdigen einer Person und ihrer Leistung
- einschüchternde Äußerungen und einschüchterndes Verhalten
- erniedrigende Anweisungen oder Verhaltensweisen
- Beleidigungen
- schikanöse Arbeitsanweisungen
- rassistische oder sexuelle Diskriminierung
Für die Frage, ob es sich um Mobbing handelt, ist immer entscheidend, ob systematisches Verhalten vorliegt. Kommt zum Beispiel Kritik nicht nur von einem Vorgesetzten, sondern ohne Abstimmung und Koordinierung aus verschiedenen Richtungen, ist nicht automatisch von Mobbing auszugehen. Wichtig ist auch der zeitliche Zusammenhang: Gelegentliche Konflikte stellen noch kein systematisches Mobbing dar. Nicht zuletzt wird häufig vorausgesetzt, dass die gemobbte Person hierarchisch oder zahlenmäßig unterlegen ist.
Daher ist Mobbing deutlich von alltäglichen Konfliktsituationen abzugrenzen. Selbstverständlich kommt es im Betriebsalltag gelegentlich zu Meinungsverschiedenheiten und Konflikten. Isolierte Streitigkeiten und Einzelhandlungen sind aber ausdrücklich nicht mit dem Begriff „Mobbing“ gemeint.
Welche Dynamiken zeigt Mobbing und was können Betroffene tun?
Für Mobbing am Arbeitsplatz kann es ganz unterschiedliche Ursachen geben. Häufig werden Leistungsverdichtungen, Konkurrenzdruck oder steigende Anforderungen genannt. Auch die Unternehmenskultur selbst und eine schlechte Kommunikationsstruktur können Mobbing fördern. Ein weiterer typischer Auslöser für Mobbing sind unerwünschte Kooperationssituationen. Die meisten Fälle von Mobbing beginnen mit einem ungelösten Konflikt, der erst eine Weile lang schwelt und dann zunehmend eskaliert.
Wann genau aus einem Konflikt ein Fall von Mobbing wird, ist oft schwer zu sagen. Irgendwann wird er aber immer offener ausgetragen und für das Mobbingopfer zunehmend unerträglich. Wenn zumutbar, sollten Sie sich im ersten Schritt bei der zuständigen Stelle des Unternehmens beschweren und Abhilfe fordern, etwa bei der Personalabteilung. Dies ist wichtig, um sich eventuelle weitere Rechtsansprüche zu sichern. Es kann auch hilfreich sein, mobbingverdächtige Handlungsweisen frühzeitig zu dokumentieren.
Bringt die Beschwerde keine Besserung, stehen Betroffenen weitere mögliche Schritte offen. Wird die Situation am Arbeitsplatz als unerträglich empfunden, erlaubt zum Beispiel das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB, die Arbeit zu verweigern. Dies ist allerdings riskant, wenn nicht ganz sicher ist, ob es sich um Mobbing handelt. Außerdem haben Sie das Recht auf Widerruf ehrverletzender Aussagen sowie Schadenersatz, etwa die Übernahme erforderlich gewordener Behandlungskosten, und Schmerzensgeld.
Mobbingtäter und -täterinnen selbst kann eine außerordentliche Kündigung erwarten, da ihre Handlungen betriebliche Abläufe negativ beeinflussen und den inneren Frieden des Unternehmens stören. In weniger schweren Fällen können sie auch abgemahnt oder intern versetzt werden. Opfern von Mobbing wird wiederum das Recht eingeräumt, vorfristig zu kündigen. So müssen sie nicht bis zum Ende der Kündigungsfrist am durch Mobbing belasteten Arbeitsplatz verbleiben.
Nicht zuletzt können falsche Mobbingvorwürfe ebenfalls drastische Folgen haben. Wer Mitarbeitende oder Vorgesetzte fälschlich des Mobbings bezichtigt, riskiert eine verhaltensbedingte Kündigung. Bevor Maßnahmen eingeleitet werden, ist es also sinnvoll, genau zu prüfen, ob die Voraussetzungen für Mobbing erfüllt sind, und sich gegebenenfalls juristisch beraten zu lassen.
Fazit
Mobbing am Arbeitsplatz ist weit verbreitet und kann zu einer erheblichen Belastung werden. Das Arbeitsrecht gibt Betroffenen aber die Möglichkeit, sich effektiv gegen solche systematischen Belästigungen zu wehren. Als erfahrene Anwältin für Arbeitsrecht berät Catharina Menzel Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten und geeigneten Strategien.