Kündigung erhalten – welche Rechte haben Angestellte?

Eine Kündigung zu erhalten, ist niemals ein schöner Anlass. Etwas ist schiefgelaufen und die Arbeitsstelle ist hochgradig gefährdet. Doch in Deutschland gilt für Angestellte ein umfangreicher Kündigungsschutz. Nicht jede ausgesprochene Kündigung ist auch wirksam! Welche Rechte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben, erfahren Sie im Folgenden.

Für wen gilt der gesetzliche Kündigungsschutz?

Den Kündigungsschutz regelt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Geschützt werden generell Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es gelten jedoch Ausnahmen. So sind vom Kündigungsschutz ausgenommen:

  • Leitende Angestellte
  • Freie Mitarbeiter
  • Angestellte in Betrieben mit weniger als elf regulär angestellten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen
  • Angestellte von Saison– und Kampagnenbetrieben
  • Auszubildende
  • Angestellte, die seit weniger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind
Frau hält Kündigungsschreiben in der Hand
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Was beinhaltet der Kündigungsschutz?

Die Regelungen des KSchG und des BGB erschweren Arbeitgebenden, Angestellte einfach zu entlassen. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind besonders schutzbedürftig und werden daher per Gesetz bessergestellt.

Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin muss sich zum einen an die Kündigungsfristen halten:

  • Die Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen bis zum Ende oder dem 15. des Monats.
  • Nach zwei Jahren Betriebszugehörigkeit ändert sich die Frist auf einen Monat bis zum Ende des Monats.
  • Schrittweise, in Abhängigkeit der Betriebszugehörigkeit, steigt die Frist an.
  • Die längste Frist beträgt sieben Monate zum Ende des Monats bei 20-jähriger Betriebszugehörigkeit.
  • Die Fristen können in § 622 BGB nachgelesen werden.

Zudem darf eine Kündigung nur bei Vorliegen eines Kündigungsgrundes erfolgen:

  • Personenbedingte Gründe (Freiheitsstrafe, fehlende Arbeitserlaubnis etc.)
  • Verhaltensbedingte Gründe (Arbeitsverweigerung, starke Unzuverlässigkeit, unerlaubte Nebentätigkeit etc.)
  • Betriebsbedingte Gründe (Umsatzeinbruch, Rationalisierung etc.)

Nur eine fristlose Kündigung ist weder an die genannten Gründe noch an die Fristen gebunden. Sie wird sofort wirksam, allerdings ist ein wichtiger Grund erforderlich. Dieser liegt nur bei schwerem Pflichtverstoß oder massivem Fehlverhalten des Angestellten vor. Ob ein solcher gegeben ist, stellt immer eine Einzelfallentscheidung dar. 

Zudem besteht die formale Anforderung, dass eine Kündigung schriftlich erfolgen muss. Eine mündlich oder per E-Mail ausgesprochene Kündigung ist demnach unwirksam.

Spezielle Regelungen gelten für besonders schutzbedürftige Personen: Schwerbehinderte, Schwangere und Betriebsräte

Übrigens: Ein genereller gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindungszahlung nach einer Kündigung besteht nicht. Unter Umständen steht Ihnen aber eine Abfindung zu. Am besten kann Sie hierzu ein Rechtsbeistand für Arbeitsrecht beraten.

Wie können sich Angestellte gegen eine ungerechtfertigte Kündigung wehren?

Wenn Sie der Meinung sind, Ihre Kündigung sei nicht gerechtfertigt, sollten Sie als ersten Schritt Einspruch bei einem eventuell bestehenden Betriebsrat einlegen. Dies muss innerhalb einer Woche nach Erhalt der Kündigung geschehen. In vielen Fällen kann mithilfe des Betriebsrats eine Verständigung mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin erzielt werden.

Wenn dies keinen Erfolg hat oder kein Betriebsrat besteht, können Sie beim zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erheben. Für die Klage besteht keine Anwaltspflicht, Sie können Sie theoretisch selbst einreichen. Zu beachten ist, dass die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Gericht liegen muss, andernfalls ist keine Klageerhebung mehr möglich. 

Fazit

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind nicht wehrlos gegen eine (ungerechtfertigte) Kündigung. Im Zweifel kann Ihnen ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin helfen, zu Ihrem Recht zu kommen, zum Beispiel, um eine Abfindung oder die Rücknahme der Kündigung zu erstreiten. Rechtsanwältin Catharina Menzel steht Ihnen bei allen Fragen rund um Kündigung und Arbeitsrecht gerne beratend zur Seite.