Vertragsverletzung im Vertragsrecht

Die Schließung eines Vertrags ist besonders im unternehmerischen Alltag üblich. Sie ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Darüber hinaus dient sie der betrieblichen Absicherung, die die Vertragsparteien mit einer bloßen mündlichen Absprache nicht gewährleisten können. Doch nicht immer halten die Beteiligten vertragliche Verpflichtungen ein. Die Folge: eine Vertragsverletzung.

Erfüllt eine Partei die ihr auferlegten Leistungen nicht, stehen mehrere Fragen im Raum, die sich in der Regel auf die Hinfälligkeit, eine weiterhin mögliche Erfüllung oder einen Anspruch auf Schadensersatz beziehen. Ohne das rechtliche Know-how können daraus entstehende Probleme nicht gelöst werden. Der bevorstehende Rechtsstreit braucht deshalb versierte Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen. Wir von der Kanzlei Rechtsanwältin Catharina Menzel aus München stehen Ihnen auf diesem Gebiet gerne zur Seite.

Ausschnitt Schadensersatz-Paragraph eines Gesetzbuches
© AdobeStock/N.Theiss

Wann liegt eine Vertragsverletzung vor?

Die Verletzung eines geschlossenen Vertrages liegt vor, wenn die erbrachte Leistung nicht der vertraglich vereinbarten Leistung entspricht. Dies kann unterschiedliche Formen annehmen:

Nichterfüllung und Unmöglichkeit. Der Schuldner bzw. die Schuldnerin erbringt die Leistung überhaupt nicht. Dabei kann es sich um eine reine Nichterfüllung handeln oder um einen Fall der Unmöglichkeit. Beispiel: Der Leistungsgegenstand wird bei einem Unfall zerstört.

Verzug. Der Schuldner bzw. die Schuldnerin leistet nicht rechtzeitig. Umgekehrt kann eine Verletzung auch daraus entstehen, wenn die Leistung nicht rechtzeitig entgegengenommen wird. Beispiel: Das Bauprojekt wird erst mit einer zeitlichen Verzögerung fertiggestellt.

Schlechterfüllung. Der Schuldner bzw. Die Schuldnerin leistet nicht ordnungsgemäß. Beispiel: Beim Hausbau werden gebrauchte Fenster eingebaut.

Vertrag wird von einer Person zerrissen
© AdobeStock/Antonioguillem

Welche Folgen kann eine Vertragsverletzung auslösen?

Welche Folgen bei einer Vertragsverletzung eintreten, können die Parteien in dem Vertrag selbst festlegen. Auch hier gilt der Grundsatz der Privatautonomie, der schlicht besagt: Die Vertragspartner dürfen vereinbaren, was sie wollen. In der Regel decken sich die formulierten und festgelegten Ansprüche in einem Vertrag auch mit den dazu bestehenden Regelungen im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Bei einem Verstoß geht es dann häufig um

  • Nachbesserung
  • Ersatzlieferung
  • Minderung des Preises
  • Schadensersatz
  • oder den Rücktritt vom Vertrag.

In diesem Zusammenhang können auch mehrere Ansprüche geltend gemacht werden.
Sind Sie mit einer Vertragsverletzung konfrontiert? Sie brauchen professionelle Hilfe, um Ihre Ansprüche mit Kraft durchzusetzen? Zögern Sie nicht, uns heute noch zu kontaktieren.

Kontaktieren Sie uns gerne noch heute für einen Beratungstermin!
Tel.: 089 - 549 153 0