Wann ist eine Abmahnung rechtskräftig?

Sie haben eine Abmahnung erhalten – das ist zunächst einmal ein großer Schock für Sie. Häufig stellt sich die Frage, ob die vom Arbeitgeber erhaltene Abmahnung mit den angegebenen Gründen überhaupt rechtswirksam ist. Auch andersherum fragen sich viele Arbeitgeber, wie sie eine Abmahnung an Mitarbeitende formal gestalten und in welcher Frist sie diese auszusprechen haben. In diesem Blogartikel bringen wir Licht ins Dunkel dieser komplexen rechtlichen Fragestellungen. Hier erfahren Sie, wann eine Abmahnung in Deutschland rechtswirksam ist – und wann nicht.



Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt zahlreiche Gründe für eine Abmahnung durch den Arbeitgeber, die sich auf Fehlverhalten oder mangelnde Leistungen am Arbeitsplatz beziehen können. Krankheitsausfälle sind in der Regel kein rechtlich gültiger Grund für eine Abmahnung.
  • Eine formal gültige Abmahnung muss die Vertragsverletzung genau beschreiben und begründen, dabei alle Umstände berücksichtigen und dem Arbeitnehmer eine angemessene Zeit zur Verbesserung seines Verhaltens einräumen.

Was ist eine Abmahnung und welche Gründe gibt es dafür?

Eine Abmahnung ist eine formale Rüge des Arbeitgebers, wenn der Arbeitnehmer gegen Pflichten verstößt oder der Arbeitgeber dieser Meinung ist. Die Abmahnung hat im Wesentlichen drei Funktionen. Erstens soll der Arbeitnehmer durch die Rüge erfahren, dass sein Verhalten unangemessen ist. Zweitens soll die Abmahnung dazu führen, dass der Arbeitnehmer in Zukunft die Regeln einhält. Drittens soll die Abmahnung eine Warnung sein, dass weitere Konsequenzen drohen, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers unverändert bleibt. In den meisten Fällen wird eine Abmahnung aus verhaltensbedingten Gründen ausgesprochen, da der Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen ohne vorherige Abmahnung kündigen kann.

Es gibt zahlreiche Gründe, die eine Abmahnung rechtfertigen, wie zum Beispiel Verspätungen, Mobbing, Schlechtleistungen, Beleidigungen, Arbeitsverweigerung, Krankfeiern, unerlaubte Nebentätigkeiten, private Internetnutzung oder Alkohol- oder Drogenkonsum während der Arbeitszeit. Jedoch gibt es ebenso Fälle, in denen eine Abmahnungrechtlich ungültig ist. Hierzu zählen die Abmahnung wegen Krankheit oder die Abmahnung wegen Pflichten, die so nicht vertraglich geregelt sind.


Welche formalen Voraussetzungen gibt es für die Wirksamkeit der Abmahnung?

Zunächst einmal muss die Abmahnung inhaltlich und formal korrekt sein. Das bedeutet, dass die Abmahnung die Vertragsverletzung genau beschreiben und dem Schuldner eine angemessene Frist zur Abhilfe einräumen muss. Die Frist sollte dabei so gewählt sein, dass dem Schuldner ausreichend Zeit zur Verfügung steht, um die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, sein oder ihr Verhalten zu verbessern. Darüber hinaus muss die Abmahnung mit einer hinreichenden Begründung versehen sein und alle relevanten Umstände berücksichtigen.
Der Arbeitgeber muss den Vorwurf der Pflichtverletzung beweisen können und die Abmahnung muss konkret und schriftlich erfolgen. Eine Abmahnung ist jedoch nicht zwingend notwendig, wenn erkennbar ist, dass der Arbeitnehmer sein Verhalten auch in Zukunft nicht ändern wird oder das Fehlverhalten besonders gravierend ist.


Welche Fristen gelten für eine Abmahnung in Deutschland?

Es gibt zunächst einmal keine gesetzliche Frist, die Arbeitgeber einhalten müssen, um eine Abmahnung zu erteilen. Dennoch ist es ratsam, Pflichtverstöße zeitnah abzumahnen, da eine zu späte Abmahnung Zweifel an der Ernsthaftigkeit aufkommen lassen und im schlimmsten Fall vor Gericht das Recht auf die Abmahnung verwirken lassen kann. Die Rechtsprechung geht in den meisten Fällen von einer Frist von zwei Wochen ab Kenntniserlangung des abzumahnenden Ereignisses aus.

Eine gesonderte Fristsetzung innerhalb der Abmahnung durch den Arbeitgeber ist nicht erforderlich, da der Arbeitnehmer das beanstandete Verhalten generell nicht wiederholen soll. Es gibt auch keine generellen Regelungen oder Fristen für die Wirkungsdauer einer Abmahnung, die in der Regel etwa zwei Jahre beträgt, aber je nach Schwere des Pflichtverstoßes unterschiedlich sein kann. Arbeitgeber können sich auf eine Abmahnung stützen, um später verhaltensbedingt zu kündigen.


Eine Abmahnung muss nicht immer hingenommen werden

Eine Abmahnung ist ein wichtiges Instrument für den Arbeitgeber, um verhaltensbedingte Kündigungen vorzubereiten. Sie bietet jedoch auch eine Chance, das Arbeitsverhältnis noch zu retten und dem Arbeitnehmer die drohende Kündigung formal wirksam vor Augen zu führen. In manchen Fällen – besonders bei ungerechtfertigten oder formal ungültigen Abmahnungen seitens des Arbeitgebers – kann es sinnvoll sein, als Arbeitnehmer mit einem Rechtsbeistand auf die Vorwürfe der Abmahnung zu reagieren. 

Sie haben eine Abmahnung erhalten und befürchten nach dem Lesen dieses Artikels, dass Ihre Abmahnung zu Unrecht erteilt wurde? Dann kontaktieren Sie gerne Ihren Anwalt für Abmahnungen in München und lassen Sie sich in einem kostenlosen Erstgespräch umfangreich beraten!