Wenn aus gelegentlichen Überstunden regelmäßig überlange Arbeitstage werden, dann führt dies nicht nur zu dauerhaftem Stress, sondern es werden schnell auch rechtliche Grenzen überschritten. Einerseits gelten für Überstunden die Regelungen Ihres Arbeits- oder Tarifvertrags, andererseits existieren gesetzliche Höchstgrenzen für die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit. Außerdem muss geregelt sein, wie Ihnen die Überstunden entgolten werden: mit Bezahlung oder mit Freizeitausgleich. Werden diese Regelungen nicht beachtet, stehen Ihnen verschiedene Wege offen, Ihr Recht einzufordern. Als im Vertrags- und Arbeitsrecht erfahrene Rechtsanwältin informiere ich Sie im Folgenden kurz über alles Wichtige dazu.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Sind im Arbeitsvertrag keine Regelungen zu Überstunden getroffen, müssen Sie keine Überstunden leisten.
- Ob Sie für geleistete Überstunden Freizeitausgleich oder Bezahlung erhalten, legt der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag fest.
- Die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten gelten unabhängig vom Arbeitsvertrag und sind in jedem Fall einzuhalten.
Überstunden, Mehrarbeit oder Bereitschaftsdienst – was ist rechtlich wie lange erlaubt?
Bei der Frage, wie lange man arbeiten darf, wird zwischen arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich vereinbarter Arbeitszeit sowie gesetzlicher Höchstarbeitszeit unterschieden. Grundsätzlich gilt nach § 3 ArbZG, dass die werktägliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin acht Stunden nicht überschreiten darf. Aus sechs Werktagen pro Woche ergibt sich eine maximal zulässige Wochenarbeitszeit von 48 Stunden. Überschreitungen dieser gesetzlichen Höchstarbeitszeit bis auf insgesamt maximal 10 Stunden am Tag oder 60 Stunden in der Woche werden als Mehrarbeit bezeichnet und müssen ausgeglichen werden.
Als Überstunden bezeichnet man in der Regel Arbeitszeit, die über die vertraglich oder tariflich vereinbarte Arbeitszeit – etwa 40 oder 20 Stunden pro Woche – hinausgeht. Man darf auf Weisung des Arbeitgebers länger arbeiten, aber nur bis zur Grenze der gesetzlichen Höchstarbeitszeit. Bis dorthin bildet der jeweilige Arbeits- oder Tarifvertrag die rechtliche Grundlage. Sind in diesen Verträgen keine Regelungen zu Überstunden enthalten, dann gibt es auch keine Verpflichtung, Überstunden zu leisten. Eine Ausnahme stellt nur die Loyalitätspflicht des Arbeitnehmers in Notfällen dar. Solche Notfälle sind aber naturgemäß eher selten und können keine täglichen Überstunden rechtfertigen.
Auch der Bereitschaftsdienst gilt gemäß aktueller Rechtsprechung als Arbeitszeit und unterliegt damit den gesetzlichen Höchstgrenzen für Tages- und Wochenarbeitszeit. In vielen Verträgen und Tarifverträgen ist allerdings geregelt, dass Bereitschaftszeiten geringer entlohnt werden als tatsächliche Arbeitszeiten, etwa mit 60 %. Überstunden im Bereitschaftsdienst werden deshalb oft auch entsprechend geringer vergütet. Beim Ausgleich von Überstunden, dem sogenannten „Abbummeln“, ergibt sich allerdings kein Unterschied.
| Arbeitszeitform | Gesetzliche Höchstgrenze | Ausnahmeregelungen |
| Teilzeit | 10 Stunden inkl. Überstunden, im Durchschnitt max. 60 Stunden/Woche | gemäß Arbeits- oder Tarifvertrag |
| Vollzeit | 10 Stunden inkl. Überstunden, im Durchschnitt max. 60 Stunden/Woche | gemäß Arbeits- oder Tarifvertrag |
| Minijob | maximal 50 % der vertraglich vereinbarten Stundenzahl, bis zur gesetzlichen Verdienstgrenze | Verdienstgrenze, darf in 2 Monaten pro Kalenderjahr durch unvorsehbare Überstunden überschritten werden |
| Bereitschaftsdienst | 10 Stunden inkl. Überstunden, im Durchschnitt max. 60 Stunden/Woche | gemäß Arbeits- oder Tarifvertrag |
Wann müssen Überstunden tatsächlich bezahlt werden?
Wie mit Überstunden umgegangen wird, ergibt sich fast immer aus dem Arbeitsvertrag. Hat der Arbeitgeber dort eine Vergütung für Überstunden festgelegt, dann müssen geleistete Überstunden entsprechend dieser Regelungen bezahlt werden. Ist dort Freizeitausgleich für Überstunden festgelegt, werden die Überstunden hingegen nicht bezahlt. Mehr dazu erfahren Sie in der Infobox. Gesetzliche Regelungen greifen nur, wenn es im Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag keine Vereinbarungen für Überstunden gibt und Sie freiwillig der Weisung Ihres Arbeitgebers folgen, Überstunden zu leisten. Dann gilt die Vergütung gemäß § 612 BGB als stillschweigend vereinbart und muss Ihnen deshalb auch gewährt werden. Es ist aber möglich, dass Sie für die Überstunden weniger ausbezahlt bekommen als für reguläre Arbeitszeit, etwa wenn die Überstunden durch Reisezeit entstehen. Abmahnung vor der Kündigung erforderlich sein: Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann sich dann um eine Verlängerung bemühen.
In vielen Arbeitsverträgen finden sich außerdem Klauseln, mit denen Arbeitgeber Überstunden als „abgegolten“ deklarieren. Solche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie dem Transparenzgrundsatz folgen: Es ist nicht möglich, pauschal alle Überstunden mit dem Bruttogehalt abzugelten. Regelungen, bei denen aber etwa die ersten 20 Überstunden jedes Monats oder Überstunden bis beispielsweise 10 % der monatlichen Arbeitszeit im Lohn inkludiert sind, werden häufig genutzt und sind wirksam. Steht allerdings im Arbeitsvertrag nur pauschal „mit dem Bruttogehalt sind alle Überstunden abgegolten“, dann ist dies ungültig und Sie können für geleistete Überstunden in der Regel nach § 612 BGB auch Bezahlung verlangen.
Ihr Recht wird täglich verletzt – und die meisten wissen es nicht
Rund um Überstunden gibt es viele Ungewissheiten. Nicht selten entscheiden sich Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aus Angst vor Konsequenzen dafür, im Zweifelsfall auf ihre Rechte zu verzichten. In einigen Branchen hat dies auch mit dem Betriebsklima zu tun: „Das ist hier so üblich.“ Aus Rücksicht auf die eigene Karriere traut sich niemand, etwas zu sagen. Da die rechtliche Lage, mit einer Mischung aus Arbeitszeitgesetz, BGB und Arbeits- sowie Tarifvertrag, oft unübersichtlich ist, spielt auch Unwissen eine große Rolle. Wenn Sie dauerhaft mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten, Ihre Überstunden laut Arbeitsvertrag pauschal abgegolten werden oder Sie zu Ihren geleisteten Überstunden gar nichts im Arbeitsvertrag finden, dann werden wahrscheinlich Ihre Rechte als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin verletzt. In einem solchen Fall kann es sich lohnen, einen im Vertragsrecht erfahrenen Anwalt oder Anwältin zu kontaktieren.
So wehren Sie sich gegen Überstunden-Chaos
Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist es empfehlenswert, stets sachlich zu bleiben und von Anfang an alles lückenlos zu dokumentieren. Als Kanzlei für Vertragsrecht in München unterstützen wir Sie gerne dabei, Ihre Rechte am Arbeitsplatz durchzusetzen. Im Detail unterscheidet sich jeder Fall individuell. Allgemein empfehlen wir allerdings diesen Ablauf, wenn Ihnen die Vergütung für geleistete Überstunden verweigert wird:
- genaue Dokumentation der geleisteten Überstunden und der dafür angeführten Begründungen
- Prüfung des Arbeitsvertrags: Wie ist der Umgang mit Überstunden dort geregelt
- bei Abweichungen (z. B. keine Auszahlung, aber auch kein Freizeitausgleich festgelegt) Anwalt oder Anwältin kontaktieren
- Prüfung des Vertrag & Kontaktaufnahme zu Arbeitgeber durch Rechtsanwaltskanzlei
- möglicherweise außergerichtliche Einigung
- Verfahren vor dem Arbeitsgericht, wenn keine außergerichtliche Einigung möglich
Ihr Protokoll der geleisteten Überstunden ist insbesondere bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung eines Ihrer wichtigsten Beweisstücke. Deshalb sollte es möglichst detailliert sein und nicht nur Datum sowie Anfangs- und Endzeit des Arbeitstages, sondern auch Pausenzeiten enthalten. Außerdem ist wichtig, dass Sie die jeweilige Anweisung, die zu den Überstunden geführt hat, und Ihre Tätigkeiten in der Überstundenzeit dokumentieren. Je ausführlicher das Protokoll ist, desto glaubwürdiger erscheint es vor Gericht. Nicht zuletzt sollten Sie auch belegen können, dass Sie Ihre Forderungen auf Ausgleich bzw. Bezahlung bereits erfolglos beim Arbeitgeber eingereicht haben.
FAQ
Darf mein Arbeitgeber Überstunden einfach anordnen?
Nein, Ihr Arbeitgeber darf Überstunden nur anordnen, wenn es im Arbeits- oder Tarifvertrag entsprechende Regelungen gibt. Da mögliche Überstunden in den meisten Fällen vertraglich geregelt sind, ist aber normalerweise zulässig und üblich, dass der Arbeitgeber Überstunden bei entsprechender betrieblicher Notwendigkeit anordnet. Außerdem gilt in Notfällen, also wenn es beispielsweise darum geht, unmittelbaren Schaden vom Unternehmen abzuwenden, eine Loyalitätspflicht für die Angestellten. In gut begründeten Notfällen kann es daher ausnahmsweise möglich sein, dass der Arbeitgeber ohne vertragliche Grundlage Überstunden anordnet, denen Sie Folge leisten müssen.
Wie viele Überstunden sind pro Woche gesetzlich erlaubt?
Es gibt keine Höchstgrenze für Überstunden pro Woche, die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 60 Stunden darf aber im Durchschnitt nicht überschritten werden. Dabei müssen sie sich in einem zeitlich zumutbaren Rahmen bewegen.
Was passiert, wenn Überstunden im Arbeitsvertrag pauschal abgegolten sind?
Sind laut Arbeitsvertrag alle Überstunden pauschal abgegolten, dann ist diese Regelung wahrscheinlich unwirksam. Das Transparenzgebot verlangt, dass die Menge der abgegoltenen Überstunden immer konkret angegeben wird. So können etwa Überstunden im Umfang von 10 % der Arbeitszeit oder den ersten 20 Überstunden im Monat pauschal abgegolten werden, aber niemals eine unbegrenzte Anzahl. Ist eine solche Regelung ungültig, dann müssen die Überstunden grundsätzlich bezahlt werden.
Kann ich Überstunden verweigern, ohne Konsequenzen zu riskieren?
Ob Sie Überstunden verweigern können oder entsprechenden Weisungen des Arbeitgebers Folge leisten müssen, hängt von den Regelungen im Arbeits- bzw. Tarifvertrag ab. Gibt es keine vertraglichen Vereinbarungen zu Überstunden, dann dürfen außerhalb von Notfällen auch keine angeordnet werden. Dies gilt übrigens auch für die meisten Minijobs. Überstunden, die die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten überschreiten, dürfen Sie ebenfalls verweigern. Ansonsten sind Sie verpflichtet, Überstunden entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen – soweit diese rechtswirksam sind – zu leisten. Besondere Rechte, Überstunden abzulehnen, haben darüber hinaus schwangere Frauen und stillende Mütter, Minderjährige sowie Schwerbehinderte.
Wie lange habe ich Zeit, meinen Vergütungsanspruch geltend zu machen?
Wie lange Sie die Vergütung oder den Freizeitausgleich für Ihre Überstunden beim Arbeitgeber geltend machen können, ist oft im Arbeitsvertrag geregelt. Gibt es im Arbeits- oder Tarifvertrag keine entsprechenden Festlegungen, dann gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren nach Ablauf des entsprechenden Kalenderjahres gemäß § 195 BGB.
Fazit: So schützen Sie Ihre Arbeitszeit und setzen faire Bezahlung durch
Für ein gelungenes Arbeitsverhältnis ist es wichtig, dass beide Seiten den Arbeitsvertrag respektieren und befolgen. Dazu gehört auch, dass Sie zu Ihrem Recht kommen und nicht durch unbezahlte Überstunden in den Nachteil geraten. Es ist aber auch wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und wissen, was Sie einfordern können: Nicht jede Überstunde muss bezahlt werden und individuelle Verträge können sich stark unterscheiden. Als erfahrene Rechtsanwältin kann ich Sie kompetent und verständlich dazu beraten, was Ihnen zusteht. Kontaktieren Sie mich gerne, wenn Ihnen die Bezahlung für Ihre Überstunden verweigert wird. Gegebenenfalls unterstütze ich Sie dabei, sachlich und zielgerichtet Ihre Rechte bei Ihrem Arbeitgeber einzufordern – außergerichtlich oder auch vor dem Arbeitsgericht.
